16.07.2025
Die dritte Fassung der Capital Requirements Regulation (CRR III) stellt neue aufsichtsrechtliche Anforderungen an Kreditinstitute, insbesondere in Bezug auf erweiterte Eigenmittelanforderungen und Risikobewertung. In Kraft getreten ist die CRR III am 01.01.2025; spätestens bis Ende Juni 2025 mussten Banken und Finanzinstitute die ersten aufsichtsrechtlichen Meldungen gemäß des neuen Regelwerks bei den Aufsichtsbehörden einreichen.
Besonders für Banken, die noch auf Excel-gestützte Prozesse gesetzt haben, haben manuelle Fehlerquellen und ineffiziente Prozesse eine fristgerechte Umsetzung der Meldung erheblich erschwert oder sogar verhindert.
msg for banking stellt seinen Kunden mit der Standardsoftware msg.ORRP/BAIS eine Meldewesenlösung zur Verfügung, in der die CRR-III-Anforderungen umgesetzt sind und die somit umfänglich den gesetzlichen Bestimmungen genügt. So konnten alle BAIS-Kunden ihren Meldeverpflichtungen erfolgreich nachkommen und die erste Meldung per Stichtag 31.03.2025 fristgerecht bis zum 30.06.2025 einreichen.
