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Seit dem 1. April 2026 sind ESG-Risiken durch das BRUBEG verbindlich im Kreditwesengesetz (§§ 26c, 26d KWG) verankert. Finanzinstitute müssen ESG-Risiken systematisch in ihr Risikomanagement integrieren und einen ESG-Risikoplan erstellen. Entscheidend für die Prüfungsfestigkeit ist das Zusammenspiel von Fachbereich (First Line), Compliance (Second Line) und Interner Revision (Third Line). Nur mit belastbarer Dokumentation, klaren Prozessen und methodischer Tiefe lassen sich regulatorische Anforderungen nachhaltig erfüllen und externe Prüfungen bestehen.
Governance ist längst kein „Häkchen-Thema“ mehr, das man mit einer gut sortierten Dokumentenablage erledigen kann. Im Jahr 2026 hat sich die Perspektive von Aufsicht und Abschlussprüfern radikal gewandelt: Weg von der reinen Prozessbestätigung, hin zur Analyse der strukturellen Belastbarkeit.
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