Banking.Vision
Der Bericht der Europäischen Zentralbank (EZB) zu „Good practices for climate and nature risk management“ von 2026 beschreibt den Übergang von ESG als Compliance-Disziplin zu Klima- und Naturrisiken als integralen Bestandteilen professioneller Banksteuerung sowie den aktuellen Stand und die Erwartungen an europäische Banken im Umgang mit Klima- und Naturrisiken als integrale Bestandteile der Banksteuerung.
Banking.Vision
Dieser Blogbeitrag zeigt, warum Internal Governance zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor für Banken wird. Im Fokus stehen die Integration von ESG-Risiken in Geschäftsmodell, Kreditprozesse und Risikosteuerung, die Bedeutung der Business Model Analysis (SREP) sowie die Anforderungen aus MaRisk und DORA. Banken müssen heute Resilienz gegenüber Klimarisiken, Cyber-Risiken und Marktveränderungen nachweisen – von der Strategie bis zur operativen Umsetzung. Entscheidend sind dabei Double Materiality, belastbare Daten, digitale Stabilität und langfristig ausgerichtete Vergütungssysteme.
Banking.Vision
Seit dem 1. April 2026 sind ESG-Risiken durch das BRUBEG verbindlich im Kreditwesengesetz (§§ 26c, 26d KWG) verankert. Finanzinstitute müssen ESG-Risiken systematisch in ihr Risikomanagement integrieren und einen ESG-Risikoplan erstellen. Entscheidend für die Prüfungsfestigkeit ist das Zusammenspiel von Fachbereich (First Line), Compliance (Second Line) und Interner Revision (Third Line). Nur mit belastbarer Dokumentation, klaren Prozessen und methodischer Tiefe lassen sich regulatorische Anforderungen nachhaltig erfüllen und externe Prüfungen bestehen.
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Die 9. MaRisk-Novelle markiert einen der größten strukturellen Umbauten seit Jahren. Dabei werden zwei Hauptziele verfolgt: Komplexitätsabbau und Stärkung der Proportionalität. Zu diesem Zweck erfolgt eine Straffung der bestehenden Regelungen und ein stärker risikoorientiertes Vorgehen, das den beaufsichtigten Instituten zukünftig mehr Eigenverantwortung einräumt.