26.

Feb

In Zeiten stetig wachsender regulatorischer Herausforderungen und Veränderungen ist es für die Institute von zentraler Bedeutung, diese Entwicklungen genau zu beobachten und zu analysieren. Nur so können sie rechtzeitig auf Änderungen reagieren und wichtige Neuerungen umsetzen. In diesem Umfeld boten die Fachvorträge den Teilnehmern wichtige Einblicken in die aktuelle aufsichtsrechtliche Entwicklung und Impulsen zur Umsetzung.

Sehr interessiert verfolgte das Auditorium den Überblick über die Aktuellen Herausforderungen im Aufsichtsrecht von Prof. Dr. Konrad Wimmer (msgGillardon). Neben der aktuellen MaRisk-Novelle 2017 und dem neuen Leitfaden zur Risikotragfähigkeit legte er einen Fokus auf die neuen Anforderungen an das Zinsänderungsrisiko und die Geschäftsmodellanalyse. Außerdem ging er auf die Niedrigzinsumfrage und die Profitabilitätsumfrage der Deutschen Bundesbank sowie auf die Leitlinien zur einheitlichen Offenlegung von Effekten aus den Übergangsbestimmungen bei Anwendung von IFRS 9, die bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) und die Entwicklung von Basel III ein.

Rudolf Neidhart (Deutsche Bundesbank) nutzte die Trendkonferenz, um den Teilnehmern einen prägnanten Überblick über die Aktuellen Herausforderungen im Aufsichtsrecht zu geben. Gut verständlich und nachvollziehbar informierte er sie über den neuen Leitfaden zur Risikotragfähigkeit, ging darauf ein, was das für die normative und die ökonomische Perspektive sowie für die Umsetzung in der Praxis bedeutet.

Christian Maske (Bausparkasse Schwäbisch Hall) berichtete in seinem Praxisvortrag BCBS 239 und Datenmanagement nach MaRisk von den Umsetzungserfahrungen der Bausparkasse mit den neuen Anforderungen. „Datenmanagement,“ so Christian Maske, „ist zu einer neuen Fachdisziplin geworden.“

Torsten Kelp von der BaFin stellte den Teilnehmern in seinem Vortrag Aufsichtlicher Zinsschock die derzeitigen und künftigen Anforderungen die internationalen und nationalen Regulierungsvorhaben vor. Besonders ging er auf den Ablaufplan internationaler Regulierung und nationaler Umsetzung sowie auf das Rundschreiben zum Zinsänderungsrisiko, die EBA Guidelines on IRRBB sowie das europäische Reformpaket CRD V/CRR II ein. Im Anschluss an seinen Vortrag nutzten die Teilnehmer die Gelegenheit, ihre Fragen direkt mit einem Vertreter der Aufsicht zu diskutieren.

Das Thema Risikokultur stand im Fokus des Vortrags von Dr. Stefan Götz (impavidi). Er beschrieb sehr anschaulich und kurzweilig, warum die wichtige Umsetzung der neuen MaRisk-Anforderung nach einer Risikokultur in Banken so schwierig ist und zeigte, wie sie trotzdem gelingen kann.

Dr. Alexander Büchel (Genossenschaftsverband Bayern e. V.) gab den Teilnehmern einen fundierten Einblick und eine Kritische Würdigung der neuen MaRisk-Novelle und der aktuellen aufsichtsrechtlichen Entwicklung. Dabei legte er einen Fokus auf die Themen Stresstests, Neu-Produkt-Prozess, Kreditgeschäft, Adressenausfallrisiken sowie die Marktpreis- und Zinsänderungs-, Liquiditäts- und operationelle Risiken. Zu jeder Risikoart gab er eine kurze Bewertung der Anforderungen der MaRisk zu diesen Risikoarten ab.

In der Abschlussrunde zeigten sich die Experten und Teilnehmer sehr zufrieden mit der Veranstaltung und äußerten sich beeindruckt vom hohen Niveau der Vorträge und Diskussionsrunden. Die durchweg positiven Rückmeldungen zeigen, dass die Themen der Agenda die Erwartungen der Teilnehmer voll erfüllt haben.