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MaComp – Herausforderungen und Lösungen für Ihr Haus
Die BaFin hat ihr Rundschreiben Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion (MaComp) aktualisiert und an die Änderungen der nationalen Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) angepasst, die sich im Rahmen der Umsetzung der Zweiten Finanzmarktrichtlinie (Market in Financial Markets Directive II – MiFID II) ergeben haben.
Zweck der MaComp ist eine Präzisierung der Anforderungen an die Compliance-Funktion sowie der Vorschriften zu Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten. Weiterhin geben sie einen flexiblen und praxisnahen Rahmen für die Ausgestaltung der Geschäftsorganisation von Wertpapierdienstleistungsunternehmen vor, mit dem Ziel, den Schutz und das Vertrauen und von Anlegern sowie Wertpapierdienstleistungsunternehmen und deren Mitarbeitern in das ordnungsgemäße Funktionieren der Wertpapiermärkte zu fördern.
Publikationen
Veranstaltung
Zentrale Änderungen und Neuerungen
Themenstellungen, Umsetzungshinweise und Fallbeispiele aus der Praxis
Wesentliche Neuerungen in den MaComp und neue Herausforderungen
- Anpassung der bestehenden Module der MaComp im Hinblick auf geänderte Rechtsgrundlagen
- Organisatorische Anforderungen an die Überwachung persönlicher Geschäfte
- Erweiterte Informations- und Hinweispflichten an Anleger
- Produkt-Governance-Anforderungen im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen
- Zurverfügungstellung von Geeignetheitserklärungen und Prüfung der Geeignetheit
- Regelungen zu Staffelprovisionen
- Aufzeichnungspflichten, Zuwendungen und Kostentransparenz
- Qualifikation von Mitarbeitern von Wertpapierdienstleistungsunternehmen
- Beschwerdemanagement und Beschwerdebericht
Alle Neuerungen und umzusetzenden Maßnahmen müssen an dem Grundsatz der Proportionalität ausgerichtet werden, um der unterschiedlichen Größe von Wertpapierdienstleistungsunternehmen, den Geschäftsschwerpunkten und der individuellen Risikolage gerecht zu werden.
Die Aktualisierung der MaComp stellt Banken vor neue Herausforderungen. Die relevanten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Bank müssen zeitnah und umfassend über die Neuerungen aus den MaComp beziehungsweise dem damit zusammenhängenden Regelwerk informiert werden. Bestehende Prozesse, Verfahren und Kontrollen müssen – unter Berücksichtigung zentraler Neuerungen sowie der laufenden Überwachung neuer Entwicklungen – überprüft und angepasst werden, da die Anforderungen der MaComp eine Vielzahl von weiteren Gesetzesvorgaben und Leitlinien umfassen.
Außerdem muss der Umfang, der bei der Umsetzung von Maßnahmen anfällt, für die die MaComp Öffnungsklauseln beziehungsweise eine individuelle und angemessene Ausgestaltung vorsieht, bestimmt und die gestiegenen Dokumentationsanforderungen (insbesondere Arbeitsanweisungen, Verzeichnisse und regelmäßige Erstellung von Berichten) müssen erfüllt werden.
Wir machen Sie fit für die Herausforderungen aus den MaComp
Mit individuellen, an der konkreten Situation Ihres Hauses ausgerichteten Schulungen vermitteln wir Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die jeweils neuen aufsichtlichen Anforderungen (WpHG, MaComp, WpDVerOV, MAR, ESMA Leitlinien, etc.) und sensibilisieren sie für die aktuellen rechtlichen Entwicklungen. Dabei stellen wir die wesentlichen Inhalte der MaComp unter Berücksichtigung zentraler Neuerungen und Änderungen strukturiert vor, setzen Schwerpunkte zu bestimmten Themenfeldern und bereiten Fragestellungen und Anwendungsbeispiele aus der Praxis beziehungsweise aus Ihrem Tagesgeschäft für Sie auf.
Gerne unterstützen wir auch Ihre Revisions- beziehungsweise Compliance-Abteilung dabei, die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu überprüfen, und stellen Ihnen hierzu geeignete Mitarbeiter mit entsprechender Prüfungserfahrung zur Seite.
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Alexander Nölle
Partner
Alexander Nölle ist Diplom-Wirtschaftsjurist und leitet als Partner bei msg for banking den Bereich Regulatory Compliance & Non-Financial Risk.
+49 (0) 173 / 4210 782