Home | Themengebiete | Finance, Risk & Compliance | Aufsichtsrecht & Regulatory Compliance| PSD2
Payment Service Directive 2 (PSD2) – Regulierung der FinTechs auf dem Finanzmarkt
Sie wollen mit Ihren Innovationen dazu beitragen, die Finanzbranche zu verändern und den Markt noch effizienter zu machen?
Sie entwickeln innovative Lösungen und streben an diese im Finanzsektor anzubieten – benötigen aber eine BaFin-Lizenz?
Und müssen sich durch die neuen PSD2-Vorschriften nun mit Fragen der Regulierung auseinandersetzen?
Die Payment Service Directive 2 (PSD2) regelt innerhalb der EU unter anderem den digitalen Zugang von Third Party Providern (TPPs) zu Zahlungskonten von Kunden aller europäischen Banken. Damit wird der Zugang zum Markt für Zahlungsverkehr vereinfacht, innovative Lösungen und Startup-Unternehmen werden gefördert, der Verbraucherschutz wird gestärkt und die Sicherheit von Internetzahlungen innerhalb der EU wird verbessert. Das bedeutet: Verbesserte Chancen für FinTechs, aber auch mehr Regulierungsvorschriften.
Publikationen
Veranstaltung
Achtung Regulierung – auf was Sie sich einstellen müssen
Die neuen Regelungen der PSD2 rücken FinTechs, die Zahlungsauslösedienste (ZAD) oder Kontoinformationsdienste (KID) anbieten, in den Fokus der Regulierung.
Lesen Sie unseren Blogbeitrag für weitere Details.
Wir machen Sie fit für die Regulierung – pragmatisch und zielorientiert
Wir begleiten Sie von der Zulassung ihres Geschäftsmodells bis hin zur Umsetzung der regulatorischen Anforderungen in Ihrem täglichen Geschäft.
Phase 1 - Lizenzierung
Um so schnell wie möglich die Erlaubnis der BaFin für Ihr Geschäftsmodell zu erhalten, stellen wir Ihnen bereits vorbereitete Bausteine und Vorlagen für die erforderlichen Unterlagen im Rahmen der Antragstellung zur Verfügung. Diese Unterlagen passen wir auf Ihr individuelles Geschäftsmodell an und stellen so für Sie sicher, dass diese den Anforderungen des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG), also der nationalen Umsetzung der europäischen PSD2, entsprechen. Gerne übernehmen wir während des Antragprozesses auch die Kommunikation mit der Aufsicht für Sie. Im Laufe des Lizenzverfahrens bestellen wir mit Ihnen das benötigte qualifizierte Siegel (QSiegel) über einen Vertrauensdienstleister.
Wir unterstützen Sie insbesondere dabei,
- Ihren Geschäftsplan und Ihr Geschäftsmodell zu beschreiben sowie eine Satzung und einen Gesellschaftsvertrag zu entwerfen,
- Ihren organisatorischen Aufbau zu gestalten und darzustellen,
- wirksame Verfahren zur Ermittlung, Steuerung und Meldung von Risiken aufzusetzen,
- ein passgenaues internes Kontrollsystem zu entwickeln und in Ihren organisatorischen Aufbau zu integrieren,
- Maßnahmen und Kontrollaktivitäten zur Vermeidung von Geldwäsche und IT-Sicherheitsvorfällen etc. zu konzipieren,
- Sicherheitsstrategien, Sicherungskonzepte und sonstige IT-Sicherungsmaßnahmen zu entwickeln,
- Arbeitsanweisungen und Prozessabläufe zu erstellen,
- sonstige Nachweise zu erbringen (zum Beispiel Anfangskapital,Abschlussprüfer etc.).
Phase 2 - laufender Betrieb
Im laufenden Geschäftsbetrieb sind eine Reihe an regulatorischen Bestimmungen zu befolgen, um Sanktionen und Maßnahmen der BaFin unter anderem in Form von Bußgeldern zu vermeiden. Vielmehr müssen im Tagesgeschäft eine Reihe von Prozessen und Bestimmungen beachtet werden, um Maßnahmen und Bußgelder seitens der Aufsicht zu vermeiden.
Da FinTechs ein wichtiger Teil der Wertschöpfungskette im Finanzsektor sind, sieht das Gesetz eine Reihe von organisatorischen Maßnahmen für den laufenden Betrieb vor, die auf Ihr individuelles Geschäftsmodell abgestimmt werden müssen.
Liegt Ihnen die Erlaubnis zum Betreiben Ihres Geschäftsmodells vor, können wir Ihnen für Ihr Tagesgeschäft einen Compliance-Beauftragten zur Seite stellen. Damit gewährleisten Sie weiterhin die Einhaltung und Kontrolle rechtlicher Anforderun-gen und können die Umsetzung regulatorischer Anforderungen und Maßnahmen stetig kontrollieren und verbessern.
Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne
- Wir haben umfassende Erfahrungen in der Beantragung einer BaFin-Lizenz. Wir sorgen dafür, dass alle Anforderungen gemäß Ihres Geschäftsmodells erfüllt werden und die Erlaubnis durch die BaFin erteilt wird. Durch unsere effiziente Vorgehensweise können Sie Ihre Time-to-Market verkürzen und Kosten einsparen.
- Unser Team bestehend aus erfahrenen Fachexperten, Technikern und Volljuristen erarbeitet gemeinsam mit Ihnen pragmatische Lösungen.
- Wir richten uns nach Ihnen. Sie sagen uns, ob Sie eine vollständige Beratung im Lizenzantragsprozess bzw. im operativen Geschäft benötigen oder ob wir Sie punktuell bei der Erfüllung regulatorischer Anforderungen unterstützen können.
- msgGillardon ist ein technikaffines Unternehmen, das über langjährige Erfahrungen in der Entwicklung zukunftsorientierter und stabiler Softwarelösungen für Banken und Finanzdienstleister verfügt.
Haben Sie Fragen?
Markus Nenninger
Geschäftsbereichsleiter
Markus Nenninger ist Experte für das Thema Zahlungsverkehr und leitet bei msg for banking den Geschäftsbereich IT Consulting Payments.
+49 (0) 173 / 201 0196
Alexander Nölle
Partner
Alexander Nölle ist Diplom-Wirtschaftsjurist und leitet als Partner bei msg for banking den Bereich Regulatory Compliance & Non-Financial Risk.
+49 (0) 173 / 4210 782