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Bail-in – Banken retten ohne Steuergelder
Um in Schieflage geratene Banken planmäßig sanieren oder abwickeln zu können, hat die BaFin ein Rundschreiben (Entwurf) zu den Mindestanforderungen zur Umsetzbarkeit eines Bail-in (MaBail-in) veröffentlicht.
Bail-in bedeutet, dass bei Notlage einer Bank nicht der Staat beziehungsweise die Steuerzahler für den Verlust haften, sondern sämtliche Kunden mit einem gewissen Teil ihrer Einlagen. Das heißt, jeder Anleger, der über größere Einlagen bei seinem Institut verfügt, könnte unmittelbar von einem Bail-in betroffen sein.
In den MaBail-in legt die Aufsicht zum einen die Anforderungen an bestimmte Informationen dar, die Institute im Fall einer (bevorstehenden) Abwicklung auf Anfrage der Abwicklungsbehörde kurzfristig übermitteln müssen. Zum anderen beschreibt sie die Anforderungen an die technisch-organisatorische Ausstattung, die für die Umsetzung der Abwicklungsinstrumente der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und der Gläubigerbeteiligung notwendige Voraussetzungen sind.
Veranstaltung
Die besonderen Herausforderungen für Institute in einem Bail-in-Szenario
Kommt es zu einem Bai-in-Szenario, sieht sich ein Institut besonderen Herausforderungen an die Organisation und an seine Mitarbeiter ausgesetzt. So müssen relevante Informationen ad hoc, das heißt innerhalb von zwölf beziehungsweise 24 Stunden (und nicht erst zu einem bestimmten Stichtag, etwa zum Quartalsende) bereitgestellt werden. Dabei ist auch zu antizipieren, dass entscheidende Mitarbeiter in einem Bail-in-Szenario zu dem Zeitpunkt möglicherweise nicht mehr zur Verfügung stehen.
Ein angemessener Bail-in-Prozess berücksichtigt diese besondere Situation und schafft eine Umgebung, die auch besonderen Herausforderungen gerecht wird. Die Einrichtung der technisch-organisatorischen Ausstattung muss dabei so ausgestaltet sein, dass die Informationen kurzfristig in geeigneter Form und Qualität bereitgestellt werden können.
Auch wenn die MaBail-in noch nicht in Kraft getreten ist, kontaktiert die deutsche Aufsicht derzeit eine Vielzahl von Instituten mit der Aufforderung, eine deutsche Fassung der LDR-Templates manuell zu befüllen. Der Einreichungstermin für das Geschäftsjahr, das zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2018 endet, ist voraussichtlich der 31. Mai 2019.
Wir unterstützen Sie in diesem Prozess
Wir unterstützen Sie mit unserer Fachexpertise, damit Sie für die MaBail-in umfassend gerüstet sind.
Identifikation, Einholung und Aufbereitung relevanter Daten
Wir stellen Ihnen ein interdisziplinär aufgestelltes Team zur Seite, das über langjährige Erfahrungen in den Bereichen Regulatory Compliance, IT- Sicherheit, Revision und Meldewesen verfügt. Auf dieser Basis nutzen wir bereits vorhandene Informationen in Ihrem Haus (CoRep-Meldung, FinRep-Meldung) effizient und vermeiden Doppelarbeiten und unnötige Abstimmarbeit.
Modellierung einer angemessenen Bail-in-Organisation
Unsere Experten verfügen über viele Jahre Erfahrung aus der Revision und Beratung zur Aufbau- und Ablauforganisation von Instituten jeder Größe. Wir setzen in jedem Fall auf Ihren vorhandenen Prozessen, Kontrollen und Anwendungen auf und leiten daraus einen angemessenen gesonderten Bail-in-Prozess ab. Wo erforderlich, identifizieren wir Anpassungsbedarfe an Ihre technisch-organisatorische Ausstattung und unterstützen Sie dabei, Lücken zu schließen, um im Fall eines Falles zeitnah und umfassend berichten zu können.
Interne Auswirkungsanalyse
Wir konzipieren und simulieren gemeinsam mit Ihren Fachabteilungen die Auswirkungen eines Bail-in auf Ihr Haus. Mit unserem Know-how unterstützen wir Sie bei der Simulation der Auswirkungen auf Aktiv- und Passivpositionen sowie auf die Elemente des Gesamtrisikobetrags sowie die Eigenmittel.
Validierungsprozess und Simulation
Gemeinsam mit Ihnen leiten wir einen passgenauen Validierungsprozess auf die zuvor konzipierte und festgelegte Bail-In-Organisation ab. Dabei dokumentieren wir alle erforderlichen Informationen, Prozessschritte, mögliche Engpässe und Ansprechpartner. Anschließend führen wir eine Simulation der definierten Prozesskette durch.
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Andreas Mach
Geschäftsbereichsleiter Business Consulting
Andreas Mach leitet bei msg for banking als Lead Executive Partner das Business Consulting Fachcluster.
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Alexander Nölle
Partner
Alexander Nölle ist Diplom-Wirtschaftsjurist und leitet als Partner bei msg for banking den Bereich Regulatory Compliance & Non-Financial Risk.
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