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Auf dem Weg von Basel III zu Basel IV
Auf Basel III folgt Basel IV. Dass die regulatorischen Vorgaben nicht bei Basel III stehen bleiben, war schon kurz nach Inkrafttreten der Kapitaladäquanzrichtlinie CRD IV (Capital Requirement Directive) und der dazugehörigen Verordnung CRR (Capital Requirement Regulation) klar, mit denen die europäische Umsetzung der Basel-III-Anforderungen geregelt wird.
Nachdem Ende 2017 das sehr umfangreiche Basel-III-Reformpaket beschlossen wurde, ist auch von Basel IV die Rede. Mit dem ab 2022 geltenden Reformpaket (unter Berücksichtigung einer Einführungsphase bis 2027) werden unter anderem folgende Bereiche und Methoden einer teils umfassenden Überarbeitung unterzogen:
- Überarbeitung des Kreditrisikostandardansatzes (KSA)
- Überarbeitung des auf internen Ratings beruhenden Ansatzes (IRBA)
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Setzen Sie sich frühzeitig mit den Auswirkungen von Basel IV auseinander
Basel IV erhöht den Druck auf Banken. Die überarbeiteten Ansätze können - das legen die Ergebnisse einer VÖB-Studie vom Mai 2018 nahe - bei einzelnen Banken in Summe zu einem Anstieg der risikogewichteten Aktiva (RWA) von etwa 23 Prozent führen.
Die methodischen Anpassungen sind außerdem für Säule 2 (Risikotragfähigkeit/Kapitalplanung) und Säule 3 (Offenlegung) relevant. Im Rahmen der anstehenden aufsichtlichen Überprüfung (SREP) wird die Aufsicht entsprechend überprüfen, inwieweit sich Banken bereits ausreichend mit den anstehenden Veränderungen auf ihre Eigenmittelausstattung, ihr Geschäftsmodell sowie ihre Risikotragfähigkeit auseinandergesetzt haben.
Basel IV wirkt sich zudem auf das regulatorische Meldewesen aus. Hierzu müssen frühzeitig Anpassungen an den Schnittstellen und Prozessen zur Datenbereitstellung identifiziert und umgesetzt werden, insbesondere dann, wenn Ihre aufsichtlichen Meldungen als Aufsatzpunkt für Ihre Risikotragfähigkeit dienen.
Wir begleiten Sie bei der individuellen Analyse und passgenauen Umsetzung
Mit unserer Expertise im Thema Aufsichtsrecht begleiten wir Sie sowohl bei Auswirkungsanalysen als auch bei den anstehenden Umsetzungsprojekten. Unsere interdisziplinären Teams kombinieren langjährige Umsetzungsexpertise in den Bereichen Aufsichtsrecht, Risikomanagement, IT und Meldewesen.
Mit unserer Beratung orientieren wir uns immer entlang der gesamten Prozesskette (Methodik, Daten, Prozesse, Anwendung). So stellen wir eine in jeder Hinsicht tragfähige und ganzheitliche Lösung für Ihr Haus sicher.
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Alexander Nölle
Partner
Alexander Nölle ist Diplom-Wirtschaftsjurist und leitet als Partner bei msg for banking den Bereich Regulatory Compliance & Non-Financial Risk.
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Prof. Dr. Dirk Schieborn
Director
Prof. Dr. Dirk Schieborn ist KI-Experte und bei msg for banking Head of Artificial Intelligence and Data Analytics Hub. Außerdem hat er eine Professur in den Themengebieten Data Science und Mathematik an der ESB Business School der Hochschule Reutlingen inne.
Prof. Dr. Konrad Wimmer
Executive Partner Research & Strategische Themen
Prof. Dr. Konrad Wimmer verantwortet als Executive Partner Research & Strategische Themen bei msg GillardonBSM die strategische Themenentwicklung.
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