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BCBS 239 und die 5. MaRisk-Novelle machen die Kür zur Pflicht
Mit BCBS 239 richtet der Baseler Ausschuss erstmals umfassende, konkrete regulatorische Vorgaben an die (Risiko-)IT-Architektur, das Datenmanagement und die Risikoberichterstattung in Kreditinstituten. Ziel ist eine integrierte Risikoberichterstattung, die bisher getrennte Sichtweisen einheitlich und mit funktionsübergreifender Sicht auf Berichtsinhalte und Kennzahlen zusammenführt und so ein aussagekräftiges, ganzheitliches Bild der Unternehmenslage vermittelt.
In der MaRisk-Novelle von 2017 hat die BaFin die verschärften Anforderungen an die Risikodatenarchitektur, die Governance und an das Risikoreporting nun ebenfalls verankert. Das, was für einige Institute bisher die Kür war, wird nun zur Pflicht für alle.
Inhalte
Die Anforderungen an die Kreditinstitute sind in eng miteinander verbundene Themenbereiche gegliedert:
- Gesamtunternehmensführung (Governance) und Infrastruktur
- Risikodaten-Aggregationskapazitäten
- Risikoberichterstattung
- Aufsichtliche Überprüfungen, Instrumente und Zusammenarbeit
Als wesentliche Voraussetzungen für ein funktionierendes Risikomanagement rücken Datenhaltung, die Prozesse der Datenverarbeitung mit Fokus auf Datenqualitätssicherung und Risiko-Reporting-Systeme in den Mittelpunkt.
Publikationen
Veranstaltung
Handlungsbedarf
Um BCBS 239 zu erfüllen, sind eine konzern- und geschäftsübergreifende Definition, Erfassung und Verarbeitung risikorelevanter Daten mit hohen Anforderungen an die Beschaffenheit und Konsistenz von Risikodaten und Risikoreports erforderlich. Damit ergibt sich Handlungsbedarf in den Bereichen
Unsere Unterstützung
Mit unserem umfassenden und technischen Know-how und unseren langjährigen Erfahrungen aus einer Vielzahl von Projekteinsätzen sowie durch Studien im Thema Aufsichtsrecht sind wir Ihr idealer Ansprechpartner. Wir unterstützen Sie von der Analyse über die Konzeption bis hin zur erfolgreichen Umsetzung von BCBS 239. Darüber hinaus beraten wir Sie bei der Erfüllung der aufsichtsrechtlich Anforderungen zum Datenschutz und gesicherter Zugriffsberechtigungen.
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Christoph Prellwitz
Geschäftsbereichsleiter Digital Transformation
Christoph Prellwitz leitet den Geschäftsbereich Digital Transformation bei msg GillardonBSM.
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