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AnaCredit – Harmonisierung des Meldewesens bei höchstmöglicher Granularität der Informationen
Das Analytical Credit Data Set, kurz AnaCredit, erfordert die Meldung granularer Kreditdaten über die nationalen Notenbanken an die Europäische Zentralbank (EZB). Damit soll europaweit eine harmonisierte Datenbasis für die Inanspruchnahme und Vergabe von Krediten aufgebaut werden. Deren Daten bilden die Basis für statistische Auswertungen, die die EZB zur Erfüllung ihrer verschiedenen Aufgaben als Europäische Notenbank benötigt, beispielsweise die Geldpolitik, das Risikomanagement und die Finanzstabilitätsüberwachung. Die Meldung muss über bereits bestehende Meldepflichten hinaus abgegeben werden.
Die wichtigsten Fakten zu AnaCredit im Überblick:
- Zur Meldung an die Deutsche Bundesbank sind in Deutschland gebietsansässige Kreditinstitute sowie in Deutschland gebietsansässige Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute verpflichtet.
- Die Erhebung bezieht sich auf Kreditnehmer, bei denen es sich um nichtnatürliche Personen handelt.
- Der „weite Kreditbegriff“ von AnaCredit umfasst die Instrumentenarten: Einlagen, Überziehungen, Kreditkartenforderungen, revolvierende Kredite, nichtrevolvierende Kreditlinien, Reverse-Repos, Factoring, Finanzierungsleasings und „Andere Kredite“.
- Eine Berichtspflicht besteht, wenn der Betrag des Gesamtengagements des Schuldners zu irgendeinem Meldestichtag (stichtagsbezogene Betrachtung) innerhalb des Referenzzeitraums mindestens 25.000 EUR beträgt.
- Bei vollumfänglicher Berichtspflicht sind 95 verschiedene Attribute pro meldepflichtiger Konstellation an die Aufsicht zu melden.
Wesentlicher Aufbau der Meldung
AnaCredit differenziert grundsätzlich zwischen Vertragspartnerstammdaten, statischen Kreditstammdaten und dynamischen Kreditstammdaten. Die Meldefrequenz wird für jedes Meldeschema einzeln definiert und ist für alle in der Tabelle enthaltenen Merkmale gültig. Für die dynamischen Kreditdaten ist eine monatliche Meldefrequenz vorgegeben. Die Vertragspartnerstammdaten und statischen Kreditstammdaten werden nur einmalig beziehungsweise bei Änderungen gemeldet. Rechnungslegungsdaten unterliegen dagegen einer quartalsweisen Meldepflicht.
Database | Meldefrequenz | Anzahl an Attributen |
1. Vertragspartnerstammdaten (u. a. Name, Adresse, Rechtsform, Wirtschaftszweigklassifikationen) | E & Δ | 22 |
2. Instrumentendaten (u. a. Art des Instruments, Tilgungsart, Zweck) | E & Δ | 23 |
3. Finanzdaten (u. a. ausstehender Nominalwert, außenbilanzieller Wert, Zinssatz, Rückstände) | M | 11 |
4. Daten zu Vertragspartner - Instrument (Abbildung des Rollenkonzepts) | E & Δ | 1 |
5. Daten zu Verbindlichkeiten mit mitschuldnerischer Haftung | M | 1 |
6. Rechnungslegungsdaten (u. a. Abschreibungen, Leistungsstatus, Stundungs- und Neuverhandlungsstatus) | Q | 16 |
7. Daten empfangener Sicherheiten (u. a. Art der Sicherheit, Wert der Sicherheit) | E & Δ | 10 |
8. Daten zu Instrument - empfangener Sicherheit (u. a. berücksichtigungsfähiger Sicherheitenbetrag) | M | 2 |
9. Daten des Vertragspartnerrisikos (Ausfallwahrscheinlichkeit) | M | 1 |
10. Daten des Vertragspartnerausfalls (Ausfallstatus des Vertragspartners) | M | 2 |
Zusätzlich: Identifikatoren (u. a. Vertragspartnerkennung, Instrumentenkennung) | - | 6 |
95 |
Die sogenannte Produktiv-Pilotphase startete bereits zum Meldestichtag 31.01.2018 für Vertragspartnerstammdaten und zeitversetzt zum Stichtag 31.03.2018 mit der Einreichung der Kreditstammdaten. Zum Meldestichtag 30.09.2018 (AnaCredit vollständig "produktiv") wurde von der Deutschen Bundesbank dann nochmals ein Vollabzug der Vertragspartner- und Kreditstammdaten gefordert. Dabei konnten die Institute von einer verlängerten Abgabefrist Gebrauch machen.
Meldeerleichterungen
Rund 750 kleine Banken, deren kumuliertes Kreditvolumen zusammen < 2 Prozent des nationalen AnaCredit-Volumens ausmacht, müssen nach Ankündigung der Deutschen Bundesbank einen reduzierten Umfang (maximal 26 Attribute) melden.
Die Meldung von "Bestandskrediten" (vor dem 01.09.2018 vergebene Kredite) wird um die laut Verordnung maximal möglichen 17 Merkmale reduziert, die typischerweise nicht in den IT-Systemen der Banken hinterlegt sind. Damit hat die Bundesbank die Kosten der aufwendigen IT-Nacherfassung berücksichtigt. Kommt es mit einem solchen Kunden ab September 2018 zu einem Neugeschäft, müssen für dieses neu entstandene Instrument und den Vertragspartner die entsprechenden Attribute nacherhoben und gemeldet werden.
Wir unterstützen Banken bei diesen neuen Herausforderungen
Wir sind - gemeinsam mit unserem Partner BSM und der Softwarelösung BAIS - für alle Anforderungen an das Meldewesen bestens gerüstet. Mit unserer Expertise und Erfahrung im Bereich AnaCredit unterstützen wir Sie sowohl in Sachen Fachkonzeption und fachlicher Umsetzung als auch bei Fragen rund um die technische Umsetzung im AnaCredit-Modul von BAIS.
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Martin Makowski
Partner
Martin Makowski ist Partner bei msg for banking und Experte für handels- und aufsichtsrechtliches Berichtswesen.
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