27.10.2017
Am heutigen 27. Oktober 2017 hat die BaFin mit dem Rundschreiben 09/2017 die lange erwartete Überarbeitung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement - MaRisk veröffentlicht.
In dieser Überarbeitung haben die BaFin und die Deutsche Bundesbank die MaRisk zum einen an neue europäische und internationale Vorgaben angepasst, zum anderen Erfahrungen aus der täglichen Aufsicht und bei Prüfungen eingearbeitet. Wesentliche Neuerungen betreffen vor allem die Bereiche Datenaggregation und Risikoberichterstattung, Risikokultur und Auslagerung. Die überarbeitete Fassung der MaRisk ist ab sofort in Kraft.
Wir informieren Sie zeitnah und detailliert über die wesentlichen Anpassungen und Änderungen und beraten Sie umfassend darüber, was die neuen MaRisk für Ihr Institut bedeuten. Sprechen Sie uns einfach an.