Banking.Vision
Die 9. MaRisk-Novelle markiert einen der größten strukturellen Umbauten seit Jahren. Dabei werden zwei Hauptziele verfolgt: Komplexitätsabbau und Stärkung der Proportionalität. Zu diesem Zweck erfolgt eine Straffung der bestehenden Regelungen und ein stärker risikoorientiertes Vorgehen, das den beaufsichtigten Instituten zukünftig mehr Eigenverantwortung einräumt.
Banking.Vision
Governance ist längst kein „Häkchen-Thema“ mehr, das man mit einer gut sortierten Dokumentenablage erledigen kann. Im Jahr 2026 hat sich die Perspektive von Aufsicht und Abschlussprüfern radikal gewandelt: Weg von der reinen Prozessbestätigung, hin zur Analyse der strukturellen Belastbarkeit.
Banking.Vision
Mit der EBA/GL/2026/03 hat die EBA gemäß Art. 123 Abs. 1 CRR III die Diversifizierungsmethode als Voraussetzung zur Nutzung eines privilegierten Risikogewichts von 75 % für Mengengeschäftspositionen im Kreditrisikostandardansatz (KSA) festgelegt.
Banking.Vision
Mit rund 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, fünf hochkarätigen Fachvorträgen und spannenden Diskussionen fand unsere 14. Trendkonferenz Aufsichtsrecht am 10. März 2026 wieder im hybriden Format statt – und überzeugte sowohl vor Ort in Frankfurt a. M. als auch online mit starken Inhalten und einem intensiven Austausch. Es folgt ein fachlicher Rückblick des Konferenztages.