Abacus360

Umfassende Beratung im Meldewesen

Abacus360

Umfassende Beratung im Meldewesen

Abacus360 - Wir beraten Sie umfassend

Regulatorische Anforderungen im Meldewesenumfeld stellen Banken immer wieder vor erneute Herausforderungen, die sowohl fachlicher, aber auch prozessualer oder technischer Natur sein können. Sehr oft gehen diese auch mit neuen Datenanforderungen einher.

Wer eine Meldewesen-Standardsoftware wie Abacus360 nutzt, hat den Vorteil, dass die fachliche Logik hinter der Meldungserstellung in eine neue Version dieser Standardsoftwarelösung verankert wird und nicht in einer Eigenlösung technisch weiterentwickelt werden muss. Dennoch erzeugt das Umsetzen neuer Datenanforderungen für Banken erheblichen Aufwand.

Neue regulatorische Anforderungen in Abacus360 abbilden

Folgende Themenstellungen müssen bei neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen berücksichtigt werden. 

Insbesondere müssen: 

  • die Definition der Datenanforderungen und die Fachkonzeption, insbesondere die Betroffenheitsanalyse in Bezug auf das jeweilige Kreditinstitut und seine Tochterunternehmen sowie auf jedes einzelne Finanzinstrument erstellt sowie die Auswirkungen auf betroffene Vorsysteme, das interne Reporting und das Datenqualitätsmanagement in diesem Zusammenhang untersucht werden.
  • die Konzeption des Zielbilds, das heißt die Analyse der Datenverfügbarkeit in den Quell- beziehungsweise Liefersystemen unter Berücksichtigung der Datenbelieferungsprozesse innerhalb der Gesamtarchitektur sowie entsprechendes Mapping des Datenflows von Quellsystem zu Abacus definiert werden.
  • der Aufbau und die Konfiguration des Abacus-Moduls, wie Installation der neuen Softwareversion sowie die damit einhergehenden Anpassungen im Customizing Konzept, in den Grundeinstellungen, der Dimensionierungsfunktionalität, der Batch-Verarbeitungs-Prozesse und des Berechtigungsmanagements umgesetzt werden.
  • die Tests inklusive des Testmanagements von Modul-, System-, Systemintegrations- und User Acceptance Tests durchgeführt werden, um die betriebliche Abnahme zu gewährleisten, sowie die Beschreibung des Zusammenspiels der einzelnen Tests, ihrer Ziele, Inhalte und gegenseitiger Abgrenzung in einem Rahmentestkonzept festgehalten werden.

Setzen Sie bei diesen Anforderungen auf unser Know-how

Bei diesen Themenstellungen sowie bei allen weiteren Themen rund um die Abacus-Software unterstützen wir Sie mit unserer praxiserprobten umfassenden fachlichen sowie technischen Expertise. Sprechen Sie uns an!

Dienstleistungsangebote

Rückbau bidirektionaler Adapter und Vorbereitung IReF

Neben den beschriebenen generellen Beratungsleistungen bieten wir die Unterstützung beim Rückbau des bidirektionalen Adapters an. Die Herausforderung ist, die Datenversorgung von Abacus360 von den bisherigen RT-Schnittstellen auf die Anlieferung der Entitäten umzustellen. Hier unterstützen wir end-to-end in der Analyse und Konzeption der Entitäten sowie im Testing mit anschließendem Go-Live. Perspektivisch sehen wir die Möglichkeit, bei dieser Umstellung die Anforderungen von IReF zu berücksichtigen und die Datenversorgung auf die zukünftigen Anforderungen vorzubereiten.

Implementierung und Application Management

Wir verfügen ebenso über Erfahrungen in der Anbindung von Vorsystemen an die Meldewesensoftware Abacus360, wie zum Beispiel eine Neuanbindung von Systemen beim Wechsel eines Kernbankensystems. Als kompetenter Berater stehen wir Ihnen zur Seite, um die Anbindung erfolgreich durchzuführen und die Anlieferung sicherzustellen. Sei es eine Rohdatenanlieferung, eine Ergebnisanlieferung oder auch eine Mischung aus beiden.

Mit der Unterstützung beim Application Management runden wir unser Angebot zur Meldewesensoftware Abacus360 ab. Kunden vertrauen in diesem Kontext auf unsere Expertise.

Ihre Ansprechpartner

Markus Röhn

Senior Manager

Markus Röhn ist bei msg for banking im Bereich Digital Transformation insbesondere für die Themen Meldewesen-Integration und -Services verantwortlich.

Timo Keller

Manager

Timo Keller unterstützt bei msg for banking als Manager Kreditinstitute bei der Umsetzung neuer aufsichtsrechtlicher Anforderungen aus fachlicher und technischer Sicht. Außerdem berät er Banken bei Fragen zu Meldungsinhalten sowie bei Auslegungsfragen.