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IFRS 16 - was bringt der neue Leasingstandard mit sich?
Am 1. Januar 2019 trat IFRS 16 - der neue Rechnungslegungsstandard zur Leasingbilanzierung - in Kraft. Seither müssen sämtliche – bisher zum Teil als außerbilanzielle Vermögenswerte behandelte – Leasingverhältnisse in den Unternehmensbilanzen von Leasingnehmern dargestellt werden.
Publikationen
IFRS hat weitreichende Auswirkungen auf die Bilanzierung von Leasingnehmern
Grundsätzlich muss für sämtliche Leasingverhältnisse eine Leasingverbindlichkeit passiviert sowie ein Nutzungsrecht am Leasingobjekt aktiviert werden. Dafür müssen neue Kalkulationsverfahren zur Erst- und Folgebewertung von Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten definiert und die zugrunde liegenden rechnungslegungsrelevanten Inputfaktoren und Parameter festgelegt werden. Für die in IFRS 16 enthaltenen Wahlrechte und Ermessensspielräume werden unternehmensweite Richtlinien zur einheitlichen und konsistenten Ausübung benötigt.
Bisher oft durch die Organisation verstreute und uneinheitlich behandelte Verträge müssen zentral erfasst und verwaltet werden. Dafür ist eine Anpassung der Ausgestaltung des Vertragsmanagements an die steigenden Anforderungen erforderlich. Die betroffenen Prozesse müssen verschlankt und transparenter gestaltet werden.
Die IT-Systeme müssen im Idealfall eine einheitliche Sicht auf die Leasingverhältnisse gewährleisten. Die häufig noch manuell durchgeführten und unzureichenden Berechnungen und Buchungen erfüllen den Standard nicht mehr. Die Notwendigkeit der Digitalisierung von Vertragsunterlagen steigt. Ein IFRS-16-konformes Vertragsverwaltungs- und Buchungssystem sollte die Erfassung der Vertragsdaten ermöglichen und Rechen-, Buchungs-, Reporting- und Simulationsfunktionen umfassen. Die betroffenen Unternehmen stehen vor der Entscheidung zwischen der Erweiterung bestehender und der Einführung neuer Systeme.
Die grundsätzliche Bilanzierungspflicht von Leasingverhältnissen beeinflusst zusätzlich die Finanzkennzahlen von Leasingnehmern. Bei Unternehmen, die bisher einen großen Anteil an Operating-Leasingverhältnissen außerbilanziell behandelt haben, wird sich die Bilanzsumme erhöhen, während sich die Rentabilitätskennzahlen verschlechtern. Die Stakeholder (Investoren, Management, Lieferanten, Mitarbeiter etc.) müssen über die Veränderungen der Finanzkennzahlen aufgeklärt werden.
Unsere Best-Practice-Vorgehensweise für Leasingnehmer
Mit unserem Best-Practice-Vorgehen begleiten wir Sie bei der nachhaltigen Umsetzung von IFRS 16.
In einer Bestandsaufnahme identifizieren und kategorisieren wir alle unternehmensweit vorhandenen Leasingverträge und richten das Vertragsmanagement auf die erhöhten Anforderungen aus.
Wir erfassen die rechnungslegungsrelevanten Inputfaktoren, führen die Zugangsbewertung durch und schätzen die bilanziellen Auswirkungen der Folgebewertung ein. Im Rahmen der Anpassung der Geschäftsprozesse unterstützen wir unter anderem
- bei der Entscheidung hinsichtlich Miete oder Kauf,
- bei der Festlegung unternehmensweiter Richtlinien zur einheitlichen Ausübung von Bilanzierungswahlrechten und
- bei der Entscheidung zwischen Make-or-buy-Alternativen zu Leasingverwaltungssystemen.
Wir stellen Ihre IT-Architektur auf den Prüfstand. Um eine reibungslose und nachhaltige Umsetzung von IFRS 16 sicherzustellen, berücksichtigen wir neben der Projekt-, Budget- und Ressourcenplanung auch das Stakeholdermanagement und die Entwicklung von Kommunikationsstrategien nach innen und außen.
Die nachhaltige Umsetzung von IFRS 16 bietet neben der notwendigen Erfüllung regulatorischer Anforderungen auch Chancen für Leasingnehmer:
- Mehr Transparenz über die unternehmensweiten Leasingverhältnisse und Verträge
- Senkung der Prozesskosten (betrachtete Bereiche: Finanzen, IT, Einkauf, Recht, Operations, Real Estate, HR)
- Verbesserte Entscheidungsfindung (auch in Bezug auf Entwicklung von Vertragsmodellierung)
Wir sind Ihr zuverlässiger Umsetzungspartner
Von IFRS 16 sind alle nach IFRS bilanzierenden Leasingnehmer betroffen, unabhängig davon, welchen Anteil die Leasingverhältnisse an der Bilanzsumme haben. Auch vermeintlich "kleine" Leasingnehmer, wie beispielsweise Banken, dürfen die Auswirkungen des neuen Leasingstandards und dessen Umsetzung nicht unterschätzen.
Unsere Berater verfügen über umfassende Erfahrungen aus der Durchführung zahlreicher Umsetzungsprojekte im Bereich Accounting und Finanzprozesse bei unterschiedlichen Kreditinstituten. Wir unterstützen Sie mit einer auf Ihr Institut abgestimmten Lösung und begleiten Sie effektiv während des gesamten Umsetzungsprozesses.
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Martin Makowski
Partner
Martin Makowski ist Partner bei msg for banking und Experte für handels- und aufsichtsrechtliches Berichtswesen.
+49 (0) 174 / 6928 902