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Seit 2012 sind Banken zu einer Aufstellung der Verlustfreien Bewertung im Rahmen des Jahresabschlusses verpflichtet. Dies war die Konsequenz aus vorgelagerten Überlegungen wie dem Bilanzmodernisierungsgesetz, Veröffentlichungen der Bundesbank und erste Rundschreiben des IDW. Mit dem Rundschreiben BFA 3 des IDW erfolgte im Jahr 2012 die erstmalige verpflichtende Umsetzung, welche durch ein neues Rundschreiben (IDW RS BFA 3 n.F.) im Jahr 2018 nochmals konkretisiert wurde.
Die Notwendigkeit ergab sich neben der bisher fehlenden HGB-Bewertung von Kundengeschäften aus Zinsveränderungen (im Vergleich zum Depot A), auch aus dem Geschäftsmodell der Banken, bei dem vergebene Kredite meist mit abweichenden Laufzeiten refinanziert werden. Die Verlustfreie Bewertung analysiert somit das gesamte Zinsbuch der Banken auf potentielle Risiken aus Zinsveränderungen, welche durch Laufzeitinkongruenzen entstehen. Dabei ist zu prüfen, ob die zukünftigen Zinsansprüche die Zinsverpflichtungen decken oder ob ein Verpflichtungsüberhang besteht und nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB eine Drohverlustrückstellung zu bilden ist. Deren Bildung würde handelsrechtlich die Gewinn- und Verlustrechnung im Jahresabschluss der Bank belasten.
Bei der Aufstellung der Verlustfreien Bewertung werden neben dem Vergleich von Bar- und Buchwert (zur Ermittlung von stillen Reserven/Lasten) auch weitere Parameter wie Refinanzierungskosten, Risikokosten, Verwaltungskosten oder Provisionserträge berücksichtigt. Die Summe der genannten Komponenten beantwortet die Frage der Bildung einer Drohverlustrückstellung.
Durch die langanhaltende Niedrigzinsphase und den erhöhten Wettbewerb der Banken durch Vermittlerplattformen und digitalisierte Geschäftsmodelle sind bei vielen Banken zwar ausreichende aber abnehmende stille Reserven erkennbar. Eine starke und kurzfristige Zinsveränderung am Markt könnte somit zu einer zusätzlichen GuV-Belastung werden. Um darauf frühzeitig zu reagieren und die Entwicklung auch bei verändertem Zinsniveau zu erkennen hat die BaFin in ihrem neuen Risikotragfähigkeitsleitfaden nun auch die Berücksichtigung von Zinsszenarien vorgesehen. Für die Banken bestehen hierbei neue fachliche, technische und prozessuale Herausforderungen. Im nachstehendem Schaubild sind verschiedene Anwendungsfälle erkennbar, die Banken und Sparkassen voraussichtlich in der Zukunft ermitteln müssen:

Als langjähriger Partner der Sparkassen-Finanzgruppe unterstützen wir Sie rund um fachliche, technische und prozessuale Fragen im Rahmen der Verlustfreien Bewertung sowie bei Fragen zur Analyse und Interpretation.
Sprechen Sie uns gerne an

Christian Bachert
Executive Partner Finance & Capital Markets
Christian Bachert leitet als Executive Partner bei msg for banking den Bereich Finance und ist Experte im Thema Risikomanagement.
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Ron Schwach
Senior Business Consultant
Ron Schwach berät als Senior Business Consultant bei msg for banking Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe in den Themen Zinsbuchsteuerung, Liquiditätssteuerung sowie verlustfreie Bewertung.
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