AGZp zur Herstellung der IDH-Readyness erforderlich
Bereits seit April 2020 haben alle Sparkassen ein neues Feature: Die periodisierten Ausgleichszahlungen (AGZp) können nun auch in der zahlungsstromorientierten Nachkalkulation (zoK) genutzt werden. Deren Einsatz in der Ergebnisvorschaurechnung (EVR) war schon seit 2018 möglich. Die Aktivierung erfolgt dabei 2-stufig und regelbasiert: Zunächst erfolgt die Ermittlung der AGZp in einer Validierungsphase und ohne Weiterleitung an die Vertriebsberichte. Nachdem die Ergebnisse validiert wurden, wird über eine zweite Institutsregel die SDWH-Schnittstelle beliefert. Dabei ist ein Rückkehren in die vorherige Stufe nicht vorgesehen. Da zukünftig neben der internen Steuerung auch das Meldewesen zunehmend aus dem IDH und damit aus der Nachkalkulation gespeist wird, ist der korrekte Einsatz der AGZp in der Nachkalkulation Voraussetzung für den künftigen Einsatz des IDH und sollten zeitnah umgesetzt werden.
Initialisierung entscheidend
Die Berechnung der AGZp laufen sowohl in der EVR als auch in der zoK grundsätzlich automatisch. Volumen- und Fristenmischungsänderungen ab dem Initialisierungszeitpunkt werden so maschinell und korrekt abgebildet.
Damit jedoch die AGZp, die in der Vergangenheit entstanden sind, aber noch heute wirken korrekt abgebildet werden können, ist eine Initialisierung der Historie erforderlich. Insbesondere gibt es bei der Initialisierung verschiedene Wahlmöglichkeiten zur Berücksichtigung der historischen Produktstruktur und Abbildung der Volumina der Vergangenheit.
Die Initialisierung und der Einsatz der AGZp wirken dabei in viele Bereiche der Sparkasse: Von der (strategischen) Planung über die Vertriebssteuerung bis hin zur Banksteuerung und Meldewesen sind alle Themenfelder betroffen.
Vertriebssteuerung anbinden
Die Umsetzung des Replikationsportfolios hat Auswirkungen auf die periodischen Vertriebsberichte, da sich die ausgewiesenen Margen des variablen Geschäfts ändern. Hier sind ggf. Anpassungen in den Verkäuferberichten und Zielkarten erforderlich. Vor diesem Hintergrund müssen auch Auswirkungen auf die (Vertriebs-) Planung untersucht werden.
Erste Aktivitäten bereits in 2021 erforderlich
Idealerweise fanden im Jahr 2021 - wie unten skizziert - bereits erste Aktivitäten statt, damit pünktlich zum Jahreswechsel 2021/2022 die Ergebnisdaten inkl. AGZp verfügbar sind.
Hierdurch können unterjährige Anpassungen im Ziel- und Berichtssystem vermieden werden.
Auch wenn der IDH geplant erst ab 2022 auf Margeninformationen unter Berücksichtigung der durch die zoK ermittelten AGZp zurückgreift, fand ein orchestriertes Vorgehen zur Integration der AGZp bereits im Jahresverlauf 2021 statt. Hierdurch können Fehlsteuerungsimpulse aus dem Berichtssystem vermieden werden.
Beispiel für ein Vorgehen zur Implementierung der AGZp:

Unsere Empfehlung: Analyse-Workshop zur Standortbestimmung
Aus unserer jahrelangen Projekterfahrung wissen wir, dass der Einsatz und die Interpretation von Ausgleichszahlungen komplex ist und viele Fallstricke birgt. Ein erster Schritt ist daher oft eine individuelle Standortbestimmung.
Auszug / Fragen, die u. A. beantwortet werden:
- An welchen Stellen bin ich von der Umstellung betroffen?
- Bis wann soll und muss die Umsetzung erfolgen?
- Woher kommen die Daten, die dafür benötigt werden?
- Wie kann ich mit Differenzen zwischen zoK und EVR umgehen?
- Welche Auswirkungen hat dies auf mein Vertriebscontrolling?
- Wie müssen Vertriebsberichte angepasst werden?
- Welche Auswirkungen ergeben sich für die Planung?
Gerne unterstützen wir Sie bei der Standortbestimmung und der Definition Ihres Zielbildes.
Sprechen Sie uns noch heute an!

Brian Takac
Business Consultant
Brian Takac berät als Business Consultant bei msg for banking Banken und Sparkassen zu den Themen ICAAP, ILAAP, Geschäftsmodellanalyse und Geschäftsrisiko.
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