Meldewesen - CRR II

Mit uns sind Sie gut vorbereitet

CRR II – neue Anforderungen für das Meldewesen in Sparkassen

Mit der Veröffentlichung der Capital Requirements Regulation II (CRR II) im EU-Amtsblatt sind eine Reihe wichtiger Neuerungen im Meldewesen umzusetzen. Die EBA hat für das Meldewesen am 16. Oktober 2019 entsprechende überarbeitete Meldetabellen (Rahmenwerk 3.0) veröffentlicht, welche die neuen fachlichen Anforderungen der CRR II berücksichtigen. Im Fokus stehen hier insbesondere die fachlichen Vorgaben zur Net Stable Funding Ratio (NSFR) und zur Leverage Ratio (LR). Anpassungen an den Templates zu den Meldungen der Eigenmittel sowie der Großkredite sind ebenfalls relevant. Für einige wenige Sparkassen sind zudem die umfangreichen Anpassungen zum Gegenparteiausfallrisiko (SA-CCR) sowie zum Marktpreisrisiko (FRTB) einschlägig. 

Welche Auswirkungen haben die zahlreichen Änderungen aus der CRR II nun konkret auf das Meldewesen in Ihrer Sparkasse? Wie ist der Umsetzungszeitplan? Wo liegen Ihre individuellen Handlungsfelder?

Diese und weitere Fragen diskutieren unsere Experten gerne gemeinsam mit Ihnen und geben Ihnen individuell auf Ihr Haus zugeschnittene Handlungsempfehlungen.

Unser Beratungsangebot an Sie – hohe Schnittstellenkompetenz und bewährtes Vorgehen

  • Schritt 1: Vorstellung der fachlichen Neuerungen aus der CRR II
    Wir stellen den Teilnehmern des Workshops zunächst die wesentlichen Neuerungen vor und gehen dabei auch auf prozessuale und technische Implikationen ein.
  • Schritt 2: Individuelle Analyse anhand der konkreten Meldetabellen
    Nachdem die fachlichen Grundlagen gesetzt und diskutiert wurden, analysieren wir gemeinsam mit Ihnen die Neuerungen auf Tabellenebene. Dabei untersuchen wir insbesondere die Verfügbarkeit erforderlicher Daten und mögliche Workarounds und gehen dabei auch auf erforderliche Anpassungen bei Ihren internen Prozessen und Kontrollen ein.
  • Schritt 3: Dokumentation der Ergebnisse sowie Aufzeigen der Handlungsfelder
    Als Ergebnis unseres gemeinsamen Workshops erhalten Sie eine strukturierte Dokumentation der Bewertungen und der identifizierten Handlungsfelder für Ihr Haus.  

Im Rahmen eines eintägigen Workshops erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen die Neuerungen aus der CRR II mit zwei erfahrenen Beratern, wobei wir einen besonderen Mehrwert darin sehen, dass Sie auf unsere langjährige Expertise nicht nur im Meldewesen, sondern auch im Risikomanagement bzw. der Gesamtbanksteuerung zugreifen können. Damit stellen wir ein effizientes Vorgehen und eine hohe Qualität hinsichtlich der Ergebnisse des Workshops sicher.

Über das Meldewesen hinaus bieten wir Ihnen auch individuelle Berechnungen beziehungsweise Simulationen zu den Auswirkungen der CRR II (auch zu den Auswirkungen des Prudential Backstop) auf Ihre Risikotragfähigkeit an.

Nach dem Workshop haben Sie:

  • Klarheit

    über die Sie betreffenden Anforderungen.
  • Struktur

    in Bezug auf Priorisierung der Handlungsoptionen.
  • Sicherheit

    über die Vollständigkeit Ihrer anstehenden Aufgaben im Meldewesen und Risikomanagement.
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Warum msgGillardon?

Vertrauen Sie auf unsere Expertise

  • Wir kennen die Sparkassen aus unserer langjährigen Beratungspraxis im Bereich Banksteuerung und Meldewesen.
  • Wir kennen die fachlichen und die technischen Möglichkeiten der Sparkassen im Zusammenspiel mit der S-Rating und der FI.
  • Durch unseren gemischten Team-Ansatz (Meldewesen, Risikomanagement, Gesamtbanksteuerung) haben wir eine hohe Schnittstellenkompetenz.
  • Wir sind aktiver Schulungspartner für die Software BAIS und daher über sämtliche Release-Neuerungen informiert.
  • Unser Center of Competence für Aufsichtsrecht & Meldewesen überwacht permanent sämtliche fachlichen Neuerungen und bewertet diese für Sie. Die Erkenntnisse hieraus fließen in unser Beratungsangebot ein.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Martin Makowski

Partner

Martin Makowski ist Partner bei msg for banking und Experte für handels- und aufsichtsrechtliches Berichtswesen.

+49 (0) 174 / 6928 902