05.06.2020 | Tim Remmel
Angepasster SREP 2020 aufgrund der COVID-19-Entwicklungen
Wir begleiten Sie bei der Erhebung zusätzlicher Informationen
Das Coronavirus hat die Welt und damit auch Kreditinstitute und die deutsche Aufsicht unerwartet und schnell quasi „auf den Kopf gestellt“. Die aktuellen COVID-19-Entwicklungen machen es notwendig, die bankwirtschaftlichen und aufsichtlichen Prozesse für dieses Jahr anzupassen.
Die Bundesbank hat allen LSI‘s Ende Mai in einem persönlichen Anschreiben Hinweise zum SREP-Prozess 2020 mitgeteilt. Der aufsichtliche Fokus wird bei der Risikobeurteilung in diesem Jahr sowohl auf den bereits eingetretenen als auch den perspektivischen Auswirkungen der COVID-19-Krise liegen.
Das fordert die Aufsicht konkret:
Folgende Unterlagen (Stichtag 30. Juni 2020) sind bis zum 15.08.2020 einzureichen:
- Die Ergebnisvorschaurechnung mit Horizont zum 31.12.2020,
- die jeweils aktuelle Ertragsplanung und Kapitalplanung mit Planungshorizont von mindestens 3 Jahren in beiden Fällen,
- eine aktuelle Depot-A-Übersicht.
Zusätzlich werden weitere Unterlagen zur Bewertung der Stichtage 31. März 2020 und 30. Juni 2020 angefordert:
- Gesamtrisikobericht einschließlich Risikotragfähigkeitsrechnung sowie
- eine Übersicht über das Limitsystem und der aktuellen Auslastungsrechnung.
Die Aufsicht will sich somit eine adäquate Informationsbasis bzw. Gesamtüberblick im Finanzwesen verschaffen, um die Risikolage verlässlich beurteilen und SREP-Maßnahmen im Sinne der regelmäßigen Risikobeurteilung vorbereiten zu können.
Damit müssen Sie sich kurzfristig auseinandersetzen:
Es ist wichtig, eine Erstbewertung der benötigen Zusatzaktivitäten (z.B. Simulationsrechnungen und angeforderte Unterlagen) durchzuführen und eine Ressourcenplanung aufzusetzen. Inhaltlich ist institutsindividuell zu bewerten, ob bereits eingetretene und perspektivisch noch kommende Veränderungen u.a. im Zins- und Bewertungsergebnis adäquat in den bestehenden Ergebnisvorschau- und Kapitalplanungsrechnungen vorhanden sind.
So unterstützen wir Sie nachhaltig:
Vorbereitungs- und Analysephase:
- Wir geben Ihnen eine Einschätzung in Bezug auf die Notwendigkeit zusätzlicher Aktivitäten, die über den „Regelprozess“ hinausgehen.
- Gemeinsam mit Ihnen überprüfen wir den Status Quo: Liegen beispielsweise die angeforderten Daten für die Bundesbank schon vor bzw. sind im Reporting vorhanden? Wurden die COVID-19-Auswirkungen bereits in der Ergebnisvorschau- und Kapitalplanungsrechnung berücksichtigt?
Umsetzungsphase:
Hier gilt es, die geforderten Auswertungen und Dokumente konsistent zur Planung zu erstellen und der Bundesbank fristgerecht zur Verfügung zu stellen. Wir helfen Ihnen dabei, die inhaltlichen und zeitlichen Herausforderungen in einer auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Unterstützung umzusetzen. Mögliche Unterstützungsformen sind:
- Interimsmanagement: Unterstützung bei der Erstellung der benötigten Auswertungen/Unterlagen
- Technische Qualitätssicherung der durchgeführten Auswertungen
- Plausibilitätscheck der berücksichtigten Annahmen bzw. der zusammengestellten Unterlagen.
Gerne stimmen wir mit Ihnen Ihren individuellen Unterstützungsbedarf ab. Sprechen Sie uns an, wir stehen Ihnen in dieser besonderen Zeit mit Rat und Tat zur Seite!