19.02.2019 | Alexander Nölle
Rundschreiben der BaFin zur Anwendung der Ausfalldefinition
Konsultation des Rundschreibens zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) und zur PD-Schätzung, LGD-Schätzung und Behandlung von ausgefallenen Risikopositionen.
Die BaFin beabsichtigt,
- die Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (EBA/GL/2016/07) - mit Ausnahme der Absätze 25 und 26 (Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten, lokalen Gebietskörperschaften und öffentlichen Stellen) – und
- die Leitlinien für die PD-Schätzung, die LGD-Schätzung und die Behandlung von ausgefallenen Risikopositionen (EBA/GL/2017/16)
zum 1.1.2021 in ihre Verwaltungspraxis zu übernehmen.
Die BaFin merkt in diesem Kontext an, dass sie mit Blick auf Institute, die ihre Ratingsysteme auf gemeinsam gesammelte Daten gründen oder noch weitergehend bei der Entwicklung ihrer Ratingsysteme zusammenarbeiten, „nur dann etwas zu den Leitlinien ergänzen wird, wenn hierfür überragend wichtige Gründe bestehen“.
Mit Blick auf die Anwender interner Modelle sollen die Leitlinien der EBA dazu beitragen, die Vorgehensweisen zur Ableitung Interner Modelle (Modell-Entwicklung und Modell-Kalibrierung) zu harmonisieren. Hierzu stützen sich die Leitlinien auf der einen Seite auf Vorgaben zur Berücksichtigung allgemeiner Prinzipien und auf der anderen Seite auf explizite Vorgaben zu den einzelnen Ausfallparametern.
So werden in den Leitlinien folgende grundlegende Prinzipien erläutert, die sowohl für die Modell-Entwicklung als auch für die Modell-Kalibrierung gleichermaßen relevant sein sollen:
- Grundlagen zur Repräsentativität zugrundeliegender Daten
- Einschätzungen durch Menschen
- Behandlung von Modellschwächen
- Generelle Anforderungen an die jeweilige Parameter-Schätzung
Hinsichtlich der EBA Leitlinie für die PD-Schätzung, die LGD-Schätzung und die Behandlung von ausgefallenen Risikopositionen verweisen wir auf unseren Newsletter 11/2017.