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25.02.2019

Neue Mindestanforderungen zur Umsetzbarkeit eines Bail-in (MaBail-in)

Die BaFin hat ein Rundschreiben (Entwurf) zu den Mindestanforderungen zur Umsetzbarkeit eines Bail- in (MaBail-in) veröffentlicht. Die MaBail-in beschreiben die Anforderungen, die an Institute im Rahmen der Abwicklungsplanung gestellt werden. Institute sollen im Hinblick auf das Instrument der Gläubigerbeteiligung abwicklungsfähig sein.

Die BaFin hat ein Rundschreiben (Entwurf) zu den Mindestanforderungen zur Umsetzbarkeit eines Bail- in (MaBail-in) veröffentlicht. Die MaBail-in beschreiben die Anforderungen, die an Institute im Rahmen der Abwicklungsplanung gestellt werden. Institute sollen im Hinblick auf das Instrument der Gläubigerbeteiligung abwicklungsfähig sein.

Vor diesem Hintergrund werden zum einen die Anforderungen an bestimmte Informationen dargelegt, die Institute im Fall einer (bevorstehenden) Abwicklung auf Anfrage der Abwicklungsbehörde kurzfristig zu übermitteln haben. Zum anderen die Anforderungen an die technische organisatorische Ausstattung, die für die Umsetzung der Abwicklungsinstrumente der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und der Gläubigerbeteiligung notwendige Voraussetzungen sind.

 mabail in

Um eine effektive und zielgerichtete Umsetzung dieser Abwicklungsmaßnahme gewährleisten zu können, müssen Institute

  • innerhalb von 24 Stunden auf Anfrage der Abwicklungsbehörde alle entscheidungsrelevanten Informationen (Verbindlichkeiten, Bilanz, GuV, Eigenmittel, RWA) bereitstellen können,
  • innerhalb von 12 Stunden auf Anfrage der Abwicklungsbehörde die institutsinternen Auswirkungen eines potentiellen Bail-in analysieren können (interne Auswirkungsanalyse),
  • innerhalb von 24 Stunden nach Erlass der Abwicklungsanordnung einen angeordneten Bail-in institutsintern umsetzen können (Umsetzung der Herabschreibung und Umwandlung),
  • einen Validierungsprozess etablieren anhand dessen regelmäßig und anlassbezogen die Erfüllung der Anforderungen des Rundschreibens geprüft wird.

 

Herausforderungen

In einem Bail-in-Szenario sieht sich ein Institut besonderen Herausforderungen an die Organisation und an seine Mitarbeiter ausgesetzt, die nicht mit dem Tagesgeschäft in „guten Zeiten“ vergleichbar sind.

In einem solchem Szenario sind relevante Informationen ad-hoc (innerhalb von 12 bzw. 24 Stunden) und nicht etwa erst zu einem bestimmten Stichtag, etwa zum Quartalsende (wie bei einer CoRep-Meldung) bereitzustellen. Dabei ist auch zu antizipieren, dass entscheidende Mitarbeiter in einem Bail-in-Szenario zu dem Zeitpunkt möglicherweise gar nicht mehr zur Verfügung stehen.

Ein angemessener Bail-in-Prozess berücksichtigt daher diese besondere Situation und schafft eine Umgebung, die auch besonderen Herausforderungen gerecht wird. Die Einrichtung der technisch- organisatorischen Ausstattung muss dabei so ausgestaltet sein, dass die Informationen kurzfristig in geeigneter Form und Qualität bereitgestellt werden können.

Auch, wenn die MaBail-in noch nicht in Kraft getreten ist, kontaktiert die deutsche Aufsicht derzeit eine Vielzahl von Instituten mit der Aufforderung, eine deutsche Fassung der LDR-templates manuell zu befüllen. Der Einreichungstermin für das Geschäftsjahr, das zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2018 endet, ist voraussichtlich der 31. Mai 2019.

 

Unser Leistungsangebot – warum msgGillardon?

Identifikation, Einholung und Aufbereitung relevanter Daten

msgGillardon stellt Ihnen ein interdisziplinär aufgestelltes Team zur Verfügung, welches über langjährige Erfahrungen in den Bereichen Regulatory Compliance, IT- Sicherheit, Revision und Meldewesen verfügt. Auf dieser Basis nutzen wir bereits vorhandene Informationen in Ihrem Hause (CoRep-Meldung, FinRep-Meldung) effizient und vermeiden Doppelarbeiten und unnötige Abstimmarbeit.

Modellierung einer angemessenen Bail-In-Organisation

Unsere Experten verfügen über viele Jahre Erfahrung aus der Revision und Beratung zur Aufbau- und Ablauforganisation von Instituten jeder Größe. Wir setzen in jedem Fall auf Ihren vorhandenen Prozessen, Kontrollen und Anwendungen auf und leiten daraus einen angemessenen gesonderten Bail-in-Prozess ab. Wo erforderlich, identifizieren wir Anpassungsbedarfe an Ihrer technisch organisatorischen Ausstattung und unterstützen Sie dabei, Lücken zu schließen, um im Falle eines Falles zeitnah und umfassend berichten zu können.

Interne Auswirkungsanalyse

Wir konzipieren und simulieren gemeinsam mit Ihren Fachabteilungen die Auswirkungen eines Bail-in auf Ihr Haus. Wir unterstützen Sie mit unserem know-how bei der Simulation der Auswirkungen auf Aktiv- und Passivpositionen sowie auf die Elemente des Gesamtrisikobetrages sowie die Eigenmittel.

Validierungsprozess und Simulation

Gemeinsam mit Ihnen leiten wir einen passgenauen Validierungsprozess auf die zuvor konzipierte und festgelegte Bail-In-Organisation ab. Dabei dokumentieren wir alle erforderlichen Informationen, Prozessschritte, mögliche Engpässe und Ansprechpartner. Anschließend führen wir eine Simulation der definierten Prozesskette durch.

Kontakt

  • Carla Krauss
  • Senior Business Consultant
  • +49 (0) 173 / 301 6716
  • carla.krauss@msg-gillardon.de
  • Alexander Nölle
  • Partner
  • +49 (0) 173 / 4210 782
  • Alexander.Noelle@msg.group

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Kontakt

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