13.01.2021 | Susanne Hagner
Neue HGB Risikovorsorge BFA 7 - Pauschalwertberichtigungen
In diesem Blog-Beitrag erhalten Sie eine Kurzzusammenfassung der Berechnungsalternativen für die Pauschalwertberichtigungen nach IDW RS BFA 7 und einen Hinweis auf ein passendes Webinar, sowie weiterführende Publikationen.
Am 13.12.2019 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer mit BFA 7 neue Leitlinien veröffentlicht, nach denen die Pauschalwertberichtigungen (PWB) zu bilden sind. Hierbei stehen mehrere Ansätze zur Verfügung, die unterschiedliche Auswirkungen auf die Umsetzungskomplexität, die Höhe und die Volatilität der PWB haben. Die neuen Vorschriften zielen auf die Risikovorsorge für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierbare Adressenausfallrisiken und sind ab dem Jahr 2022 anzuwenden. Die Durchführungshinweise des IDW nennen drei Alternativen zur Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen:
- HGB Basisalternative: Anrechnungsverfahren auf Basis erwartetem Verlust zur Restlaufzeit
- HGB vereinfachter Ansatz: 12-Monats-EL
- HGB: Übernahme IFRS Werte
Zentrale Kenngrößen sind im Rahmen der neuen HGB-Risikovorsorge für latente Ausfallrisiken der 12-Monats-Expected-Loss, der Lifetime-Expected Loss und gegebenenfalls die verrechneten Bonitätsprämien. Die HGB Risikovorsorgeermittlung geht damit einen weiteren Schritt in Richtung der Bilanzierungsrichtlinien nach IFRS.
Die Basisalternative zur Ermittlung der Pauschalwertberichtigung stellt auf den erwarteten Verlust ab und legt dabei die Restlaufzeit als bestimmende Größe zugrunde. Dieser Lifetime-Expected-Loss darf um Bonitätsprämien vermindert werden, die in den Konditionen zum Geschäftsabschlusszeit eingepreist waren, aber noch nicht vereinnahmt sind.
Neben dieser Basisalternative kann ein vereinfachter Ansatz zum 12-Monats-Expected-Loss in Frage kommen. Hintergrund dieser Vereinfachung ist die Annahme einer risikoadjustierten Bepreisung zum Geschäftsabschlusszeitpunkt. Das IDW betrachtet den vereinfachten Ansatz als konservativ im Falle gutartiger Kreditverläufe und die Umsetzungskomplexität ist für die Institute vermutlich überschaubar. Bei ungünstigen Kreditverläufen ist der vereinfachte Ansatz jedoch nicht mehr konservativ im Vergleich zum Ansatz von Lifetime-Expected-Loss abzgl. Bonitätsprämien. Deshalb schränkt das IDW die Anwendbarkeit des vereinfachten Ansatzes ein. Das IDW fordert in Textziffer 25, dass die Pauschalwertberichtigung nach den Prinzipien des Basisansatzes höher als der 12-Monats-Expected-Loss angesetzt werden muss, wenn sich der Lifetime-Expected-Loss und die Bonitätsprämie augenscheinlich nicht mehr gegenseitig ausgleichen.
Als dritte Alternative zur Berechnung der Pauschalwertberichtigung dürfen die Institute auch die Impairmentbewertung nach IFRS 9 als HGB Risikovorsorge ansetzen, was insbesondere für IFRS bilanzierende Institute als potentielle Vereinfachung der Umsetzungskomplexität zu bewerten ist.
msgGillardon unterstützt die Institute in der BFA 7 Umsetzung mit Standard-Softwarelösungen und Beratungs-Know-how.
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Am 28.01.2021 findet ein kostenloses Webinar zu BFA 7 statt, bei dem Sie gerne persönlichen Kontakt aufnehmen können.
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