26.02.2020 | Holger Dosch
Deutsche Bundesbank liefert Infos zur geplanten Datenerhebung zu Wohnimmobilienkrediten im Rahmen der FinStabDEV
Die Deutsche Bundesbank hat in ihrer Informationsveranstaltung vom 29.01.2020 die Details zur geplanten Datenerhebung zu Wohnimmobilienfinanzierungen mitgeteilt. In einem Überblick über die Datenanforderungen wurden Kreditgeber, Kreditnehmer, Granularität der Erhebung und die Art des Geschäfts sowie die Meldefrist konkretisiert. Darüber hinaus wurden Aussagen zu den Verbindungen zu AnaCredit getroffen und der aktuelle Zeitplan zur FinStabDEV und zur Bundesbank-Datenerhebung vorgestellt.
Konkretisierungen zur Datenerhebung
Kreditgeber im Sinne der Datenerhebung sind finanzielle Kapitalgesellschaften (Kreditinstitute in Deutschland und Zweigniederlassungen von im Ausland gebietsansässigen Kreditinstituten, Versicherungsgesellschaften und Kapitalverwaltungsgesellschaften).
Der Kreis der Kreditnehmer wurde auf natürliche Personen eingegrenzt.
Die Datenanforderung bezieht sich auf das Neugeschäft und wird vordefinierte aggregierte Meldekategorien (Buckets) berücksichtigen. Personenbezogene Daten natürlicher Personen werden nicht gemeldet.
Hinsichtlich der Meldefrequenz liegen inzwischen ebenfalls Konkretisierungen im Vergleich zum Referentenentwurf der FinStabDEV vor. Sind laut FinStabDEV grundsätzlich sowohl einmalige als auch regelmäßige (monatliche, vierteljährliche, jährliche) Datenanforderungen möglich, beschränkt sich die Deutsche Bundesbank vorerst auf vierteljährliche Datenanforderungen. Die Datenanforderung erfolgt im Format XML.
Verbindungen zu AnaCredt, Nutzung der bankinternen AnaCredit-Datenmodelle
Mit der Infoveranstaltung hat die Deutsche Bundesbank nun auch zur Umsetzung der angeforderten Datenattribute Stellung genommen. So werden für die Datenattribute etablierte Definitionen aus CRR und AnaCredit verwendet und wenn möglich soll das AnaCredit-Datenmodell einbezogen werden. Dies bedeutet, dass bestehende AnaCredit-Tabellen und Datenfelder (zum Beispiel Zinsart) verwendet werden sollen. Neue Datenfelder werden in bestehende AnaCredit-Tabellen (zum Beispiel Gesamtverschuldung des Kreditnehmers) integriert. Für Wohnimmobilienfinanzierungen wird eine neue Tabelle mit neuen Datenfeldern (zum Beispiel Verwendungszweck der Immobilie) erstellt. Eine Meldung über AnaCredit selbst erfolgt für die neuen Datenfelder aufgrund der fehlenden Befugnis durch die EZB nicht, wobei ein enger Austausch zwischen Deutscher Bundesbank und EZB über die geplante Datenerhebung als anschlussfähige Zwischenlösung an AnaCredit stattfindet.
Zeitplan
Die Finalisierung der FinStabDEV ist in Q1/Q2 2020, der Erlass der Verordnung und die Veröffentlichung einer Anordnung durch die Deutsche Bundesbank in Q2 2020. In Q3/Q4 2020 erfolgen die Veröffentlichung von Richtlinien und Rundschreiben. Der erste Meldezeitpunkt wird frühestens in Q2 2021 erfolgen.
Unsere Unterstützung: Vorstudie mit Wohnimmobilienkredit-Meldewesen-Analysetool (WikMA)
Im Rahmen einer Vorstudie unterstützen wir Sie mit unserem Mehr-Phasen-Modell bei der Konkretisierung der fachlichen Anforderungen und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Umsetzungsempfehlung zur Sicherstellung der Meldefähigkeit.
Ihr Mehrwert
Wir helfen Ihnen dabei, rechtzeitig die notwendigen Anpassungen am Datenhaushalt zu identifizieren und zu klassifizieren. So können Sie den Umsetzungsaufwand einschätzen und die Maßnahmen einleiten, die nötig sind, um die gesetzlichen Meldeanforderungen an Wohnimmobilienkredite zu erfüllen. Optional beraten wir Sie gerne mittels eines Quick-Checks bei der Simulation möglicher Auswirkungen durch die Maßnahmen der Bundesbank, um auf etwaige Einschränkungen vorbereitet zu sein. Hierbei unterstützen wir Sie bei der Identifikation von Handlungsoptionen. Mehr dazu...