18.03.2020 | Alexander Nölle
Entlastungen für Banken in der Corona-Krise
Die EZB beschließt mit der BaFin sowie weiteren nationalen Aufsichtsbehörden Entlastungen für Banken in der Corona-Krise.
Als Reaktion auf das Corona-Virus, COVID-19, hat die EZB am 12. März 2020 im Rahmen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus SSM operationelle Entlastungen für die unmittelbar von der EZB beaufsichtigten Banken (SI) beschlossen. Die BaFin war als Teil des einheitlichen Aufsichtsmechanismus in die Entscheidung der EZB eingebunden und wird die beschlossenen Entlastungen der EZB auch bei der Aufsicht über die weniger bedeutenden Institute (LSI) anwenden. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat ebenfalls Empfehlungen gegenüber der EZB und den nationalen Aufsichtsbehörden ausgesprochen. Auch diese Empfehlungen hat die BaFin mitbeschlossen und wird sie im Rahmen der Aufsicht berücksichtigen.
Da es sich bei der Corona-Krise originär nicht um eine Banken- beziehungsweise Finanzkrise handelt, zielen die von den Aufsichtsbehörden aufgerufenen Maßnahmen primär darauf ab, die Realwirtschaft zu stützen, insbesondere soll die Kreditvergabe an Unternehmen gefördert werden. Gleichwohl kommt die Aufsicht den Banken auch entgegen, indem sie einige Termine verschiebt und bestimmte aufsichtliche Anforderungen temporär lockert:
Externe Sicht (Hilfen für die Realwirtschaft):
- Um die Kreditvergabe an Unternehmen zu fördern, die durch die Corona-Krise in Not geraten, dürfen Banken nunmehr bei der Bemessung ihrer Eigenmittelanforderungen verstärkt auf Nachrangkapital setzen, statt auf Kernkapital.
- Banken dürfen zudem bestimmte Kapital- und Liquiditätspuffer temporär unterschreiten.
- Zusätzlich ermöglicht die EZB den Banken weitere Mittel zur gezielten Refinanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen aufzunehmen, wobei Banken selbst in den Genuss negativer Zinsen kommen.
Interne Sicht (Entlastungen für Banken):
- Die Aufsicht verschiebt die anstehenden externen Stresstests auf das kommende Jahr.
- Die EBA-Leitlinien zu notleidenden Krediten können vorrübergehend flexibel angewendet werden.
- Die EBA empfiehlt, Aufsichtsaktivitäten inklusive Vor-Ort-Prüfungen flexibel zu planen und unkritische Prüfungen sogar zu verschieben.
- Aufsichtsbehörden können den Instituten Freiraum im aufsichtlichen Meldewesen gewähren und Meldetermine verschieben.
Neben den Maßnahmen, die die Aufsicht nun für die Banken bereithält, haben Banken selbstverständlich auch selbst entsprechende Vorsorge getroffen, um sich auf eine solche Krise so gut es eben geht vorzubereiten.
- So sieht das Bankenaufsichtsrecht nach Artikel 85, 98 CRD in Verbindung mit § 25a KWG und AT 7.3 MaRisk vor, dass Banken entsprechende Notfallpläne vorhalten müssen, um im Rahmen eines Business Continuity Management auch weiterhin ihre Geschäfte betreiben zu können und um ihre eigenen Mitarbeiter und Kunden zu schützen. Diese vorhandenen Notfallpläne müssen nun in Kraft gesetzt werden, da der Krisenfall zumindest partiell eingetreten ist. Banken müssen derzeit beispielsweise beurteilen, ob und in welchem Ausmaß ihre internen Prozesse aufrechterhalten werden können, etwa für den Fall, dass Mitarbeiter aufgrund von Quarantäne-Maßnahmen nicht an ihrem Arbeitsplatz erscheinen können.
- Darüber hinaus müssen Banken (gem. § 25a, 25c i.V.m. AT 4.3.3 MaRisk) ihre Kapital- und Liquiditätsausstattung regelmäßig auch auf Stressphasen hin untersuchen und bemessen, inwieweit sie Kreditausfälle und Liquiditätsengpässe in Krisensituationen auffangen können. Dabei sind im Rahmen geeigneter Stresstests verschiedene, auch selten auftretende oder besonders schwerwiegende, Stressszenarien zu Grunde zu legen und deren Auswirkungen auf die Kapital- und Liquiditätsausstattung ist zu prüfen.
Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Vorkehrungen der Banken ausreichend waren, um der aktuellen Krise angemessen entgegentreten zu können. Zwar sind die Maßnahmen der Bankenaufsicht durchaus hilfreich, dennoch können solche Maßnahmen eine länger andauernde Krise nicht wirklich kompensieren, so dass nur zu hoffen bleibt, dass die aktuelle Corona-Krise nicht zu einer erneuten schweren Weltwirtschaftskrise führen wird, die sowohl die Real- als auch die Finanzwirtschaft massiv treffen wird.
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