24.04.2019 | Dr. Stefan Naumann
EU-Organe einigen sich auf ESG-Transparenzregeln
Die sogenannten Trilog-Partner der EU haben sich darauf verständigt, wie Investoren und Finanzinstitute künftig die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien transparent machen sollen. Mit einer endgültigen Verabschiedung der Verordnung ist allerdings nicht vor Ende 2019 zu rechnen.
Die sogenannten Trilog-Partner der Europäischen Union haben sich darauf verständigt, wie Investoren und Finanzinstitute künftig die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien transparent machen sollen. Mit einer endgültigen Verabschiedung der Verordnung ist allerdings nicht vor Ende 2019 zu rechnen.
Die drei rechtsetzenden Organe der EU, Parlament, Rat und Kommission, haben eine vorläufige Einigung darüber erzielt, dass Finanzunternehmen künftig offenlegen müssen, wie sie die Faktoren Umwelt, Soziales und Governance (sogenannte ESG-Kriterien) bei ihren Investitionsentscheidungen berücksichtigen. Damit wurde die letzte Möglichkeit genutzt, sich noch vor den Europawahlen auf einen Kompromisstext zu einigen.
Investoren werden demnach verpflichtet, Informationen zu ihren aktuellen Prozessen zur Berücksichtigung von Umweltrisiken und sozialen Risiken in ihrer Anlage- und Beratungstätigkeit zu veröffentlichen. Sie müssen auch transparent machen, inwiefern sich diese Risiken auf die Rentabilität der jeweiligen Investition auswirken könnten.
Darüber hinaus müssen institutionelle Anleger, der eine "grüne" Anlagestrategie verfolge, Informationen zur Umsetzung dieser Strategie und zu den Auswirkungen seiner Produkte und Portfolios auf Nachhaltigkeit oder Klimaschutz veröffentlichen.