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ESG-Offenlegung – Säule 3

Die EBA hat am 1. März ihre Richtlinien zur Offenlegung von Umwelt-, Sozial- und Governance-​Risiken (ESG-​Risiken) gemäß Art. 449a i.V.m. 434a der Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR II) für Zwecke der Säule 3 (Transparenz für Investoren und Wettbewerber) zur Konsultation veröffentlicht.

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Offenlegung von Nachhaltigkeitsaspekten

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EBA veröffentlicht Leitlinien zur ESG-Offenlegung nach Säule 3

Die EBA hat am 1. März ihre Richtlinien zur Offenlegung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG-Risiken) gemäß Art. 449a i.V.m. 434a der Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR II) für Zwecke der Säule 3 (Transparenz für Investoren und Wettbewerber) zur Konsultation veröffentlicht.

Bevor wir die konkreten Anforderungen nach diesem Leitfaden zur Säule 3 näher beschreiben, wollen wir kurz darlegen, wie dieser Leitfaden neben anderen Offenlegungspflichten zur Nachhaltigkeit einzuordnen ist:

Einordnung Offenlegung nach Säule 3 zu anderen ESG-Offenlegungspflichten

Schon seit dem Jahr 2014 sind börsenorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern verpflichtet, darüber zu berichten, inwieweit sie ihr Geschäft an den Grundsätzen nachhaltigen Handelns ausgerichtet haben. Die CSR-Richtlinie bzw. das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz aus dem Jahr 2017 schreibt hierzu vor, dass Unternehmen (auch Banken) Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen sowie zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung offenlegen sollen.

Für die Finanzwirtschaft wurde nunmehr jedoch ein eigenes nachhaltigkeitsbezogenes Offenlegungsregime geschaffen, da man erkannt hat, dass Banken eine besondere Rolle bei der Transformation unserer Gesellschaft zur mehr Nachhaltigkeit einnehmen (müssen). Banken finanzieren nicht nur die unterschiedlichsten (nachhaltigen bzw. nicht nachhaltigen) Projekte und Unternehmen und können somit auch Einfluss nehmen auf die Entwicklung nachhaltigen Handelns in Wirtschaft und Gesellschaft. Banken bieten ihren Kunden aber auch Investitionsmöglichkeiten in Form von Wertpapieren an und stellen auch selbst ein mögliches Investitionsobjekt für Anleger und Investoren dar. Kunden und Investoren einer Bank interessieren sich mehr und mehr dafür, wie nachhaltig eine Bank agiert, sei es bei der Auswahl der angebotenen Wertpapiere, sei es bei der Auswahl und Bepreisung von Investitionen oder eben, wie nachhaltig sich die Bank selbst aufstellt.

ESG disclosures for financial institutions

European Banking Authority – Infographic - ESG disclosures for financial institutions

Um für alle Beteiligten zunächst eine fachliche bzw. begriffliche Basis zu schaffen, wurde im Jahr 2020 die sog. EU-Taxonomie verabschiedet, als einheitliches Klassifizierungssystem mit einheitlichen Definitionen rund um ESG-Risiken und Nachhaltigkeit. Einheitliche Begriffe sind insbesondere im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit und ESG-Risiken eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass ESG-Risiken und ESG-Chancen verlässlich gemessen und bei Entscheidungen, sei es durch Investoren, Banken oder Verbraucher, angemessen berücksichtigt werden können.

Nachdem die EU-Taxonomie verabschiedet war, wurde mit der eigenständigen Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 (Sustainable Finance Disclosure Regulation „SFDR“) die Wertpapier-bezogene Offenlegung reguliert. Während sich die Säule 3-Offenlegung also eher an Investoren und Wettbewerber richtet, soll die Wertpapier-bezogene Offenlegung nach der SFDR insbesondere Anleger schützen und sie in die Lage versetzen, eine passende Anlageentscheidung unter Berücksichtigung von Aspekten der Nachhaltigkeit treffen zu können. Im Zusammenhang mit der SFDR sind die Joint Regulatory Technical Standards on ESG disclosure standards for financial market participants der ESAs, also der drei Europäischen Aufsichtsbehörden EBA (Bankenaufsicht), EIOPA (Versicherungsaufsicht) und ESMA (Wertpapieraufsicht) zu nennen, die eine Konkretisierung der Offenlegungspflichten nach der SFDR darstellen.

Nach dieser kurzen Einordnung nun zurück zu den Richtlinien der EBA zur ESG-Offenlegung für Zwecke der Säule 3.

ESG-Offenlegung nach Säule 3 – Marktdisziplin

Die Offenlegung nach Säule 3 soll also transparent machen, inwieweit eine Bank selbst Nachhaltigkeitsrisiken ausgesetzt ist und wie sie mit diesen Risiken umgeht. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn eine Bank in besonderem Maße in solche Projekte finanziert ist, die hohen ESG-Risiken ausgesetzt sind. Hierzu können etwa Kredite an Automobilzulieferer gezählt werden, die Bauteile für Dieselmotoren herstellen oder Kredite an Unternehmen, die direkt oder indirekt Waffen- oder Waffenteile herstellen. Eine Bank muss sich damit auseinandersetzen, ob und inwieweit sie solche ESG-behafteten Geschäfte unterstützen will. Dieses Auseinandersetzen beginnt mit dem Geschäftsmodell einer Bank über die Geschäfts- und Risikostrategie, die Grundsätze zur Kreditvergabe, das Auslagerungsmanagement, den Neu-Produkt-Prozess und mündet dann in ganz konkreten Vorgaben und Maßnahmen in den verschiedenen Geschäftsbereichen einer Bank.

Anhand der Offenlegung nach Säule 3 soll eine Bank nunmehr eben auch bezogen auf ESG-Risiken offenlegen, wie sie generell und auch ganz konkret von ESG-Risiken betroffen ist und wie sie damit umgeht.

Hierzu hat die EBA Richtlinien zur Offenlegung definiert, wonach eine Bank in strukturierter Form (stark tabellarisch) zu berichten hat. Die Struktur folgt zwei übergeordneten Dimensionen:

  • Qualitative und quantitative Angaben zu ESG-Risiken
  • Transitorische und physische ESG-Risiken

Die EBA hat die Tabellen zur Offenlegung daher wie folgt differenziert:

  • Tabellen mit qualitativen Informationen zu ESG-Risiken
  • Tabellen mit quantitativen Informationen zu transitorischen ESG-Risiken
  • Tabellen mit quantitativen Informationen zu physischen ESG-Risiken
  • Tabellen mit spezifischen Kennzahlen zu ESG-Risiken (u.a. Green Asset Ratio)

Überblick Quantitative Angaben zu ESG-Risiken

Tabelle 1 – Transitorische Risiken nach Sektoren

  • Exposures (Bruttobuchwerte) im Anlagebuch
  • gegenüber nicht-finanziellen Kunden
  • differenziert nach Branchen mit starkem Einfluss auf den Klimawandel (NACE),
  • davon in Stage-2 (IFRS)
  • durchschnittliche Ausfallquote
  • Performing- vs. Non-Performing-Status
  • Kumulierte Wertberichtigung bzw. negative fair value-Schwankung
  • + erläuternde Angaben

Tabelle 2 – Transitorische Risiken nach Restlaufzeiten

  • Aufriss nach Sektoren (wie in Tabelle 1)
  • Zuordnung auf Laufzeitbänder (5, 10, 20 Jahre)

Tabelle 3 – Transitorische Risiken nach Immobiliensicherheiten bzw. Energieeffizienzklasse

  • Aufriss nach Wohn- oder Gewerbeimmobilien (als Sicherheit)
  • Zuordnung zu Ländern (der Immobilie)
  • Zuordnung der Buchwerte nach Energieeffizienzklasse (A – G)
  • C02-Ausstoß

Tabelle 4 – Transitorische Risiken nach CO2-Ausstoß pro Einheit je Branche

  • Zuordnung / Verdichtung NACE-Sektoren zu Sektoren (Energie, Transport, etc.)
  • C02-Ausstoß pro Einheit (pro KM im Bereich Transport, pro Tonne Zement im Bereich Bau, etc.

Tabelle 5 – Transitorische Risiken in den Top 20 Unternehmen (als größte Umweltverschmutzer)

  • Aufriss Buchwerte Darlehen an solche Unternehmen, die weltweit zu den Top 20-Unternehmen mit dem stärksten CO2-Ausstoß gelten

Tabelle 6 – Transitorische Risiken im Handelsbuch

  • Exposures (Bruttobuchwerte) im Handelsbuch
  • gegenüber nicht-finanziellen Kunden
  • differenziert nach Branchen (NACE)
  • Gewinne und Verluste in/mit diesen Kunden / Branchen
  • Käufe und Verkäufe in/mit diesen Kunden / Branchen

Tabelle 7 – Physische Risiken in besonders betroffenen Branchen

  • Exposures (Bruttobuchwerte) im Anlagebuch
  • gegenüber nicht-finanziellen Kunden
  • differenziert nach Branchen (NACE)
  • davon Expsosures besonders betroffen vom Klimawandel
  • davon akut oder langfristig betroffen
  • davon performing / non-performing
  • davon wertberichtigt / Stage 2

Tabelle 8 – Angaben zur Ableitung der Green Asset Ratio (GAR) – Grad nachhaltiger Ausrichtung

  • Exposures (Bruttobuchwerte) im Anlagebuch
  • nach bilanziellen Kategorien (loans, debt securities, equity instruments, etc.)
  • davon Climate Change Mitigation (CCM)
  • davon nachhaltig
  • davon Climate Change Adaptation (CCA)
  • davon nachhaltig

Tabelle 9 – Green Asset Ratio (GAR)

  • Green Asset Ratio (aus Basis der Angaben aus Tabelle 8)

Tabelle 10 – Andere risiko-mitgierende Maßnahmen

  • Aufriss Counterparty / Instrument, die bisher noch nicht gezeigt wurden
  • Zuordnung, ob transitorischen oder physischen Risiken ausgesetzt
  • Erläuterung, warum bisher nicht gezeigt und welche Maßnahmen gesetzt werden

Qualitative Offenlegung – Erläuterungen zu ESG-Risiken (über 3 weitere Tabellen)

Banken haben neben den quantitativen Angaben auch erläuternde übergeordnete Informationen offenzulegen. Dabei sind die Angaben auf die drei Dimensionen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) zu beziehen, verteilt auf drei Tabellen. Für alle drei Dimensionen hat die Bank nochmals differenzierte Angaben zu machen, wie sie die jeweilige Dimension in ihrer Governance, in ihrem Geschäftsmodell und ihrer Geschäftsstrategie sowie in ihrem Risikomanagement behandelt.

Erläuterungen zur Governance

  1. Verantwortlichkeit des Management hinsichtlich Ausgestaltung und Überwachung der Risiken, Strategien und internen Richtlinien.
  2. Inwieweit werden ESG-Risiken in den Kontrollinstanzen (Three Lines of Defense) integriert bzw. Berücksichtigt?
  3. Inwieweit bestehen prozessuale Vorkehrungen zu ESG-Risiken, wie Kontrollen, Limite, Eskalations-Mechanismen und Reports?
  4. Inwieweit berücksichtigt der Vergütungsrahmen ESG-Risiken?

Erläuterungen zum Geschäftsmodell und zur Geschäftsstrategie

  1. Inwieweit wurde die Geschäftsstrategie angepasst, um ESG-Risiken zu adressieren?
  2. Aussagen zu den kurz-, mittel- und langfristigen Zielen und Limiten zu ESG-Risiken sowie zur Überwachung dieser Ziele und Limite
  3. Angaben zu internen Leitlinien und Vorgaben zum Umgang mit Kunden und deren ESG-Risiken und ESG-Strategien

Erläuterungen zum Risikomanagement

  1. Angaben dazu, wie die Bank derzeit ESG-Risiken in ihrem Risikomanagement berücksichtigt (Definitionen, Methoden, etc.)
  2. Welche Prozesse und Maßnahmen bestehen, um Aktivitäten und Verträge mit ESG-Risiken zu erkennen?
  3. Welche Prozesse und Maßnahmen bestehen, um Aktivitäten und Verträge mit erheblichen ESG-Risiken zu erkennen und zu überwachen?
  4. Welche Prozesse und Maßnahmen bestehen, um ESG-Risiken zu mitigieren?
  5. Welche Methoden (Stress Tests, Szenario-Analysen, etc.) und Anwendungen werden eingesetzt, um ESG-Risiken zu identifizieren und zu überwachen?
  6. Beschreibung, wie aus Sicht der Bank ESG-Risiken mit den konventionellen Risiken (Adressrisiken, Liquiditätsrisiken, Operationelle Risiken, etc.) verknüpft sind.

Umsetzungsfrist und Rhythmus

Die Anforderungen sollen ab dem 28. Juni 2022 anzuwenden sein, während die ESG-bezogene Offenlegung dann halbjährlich erfolgen soll.

Herausforderungen bei der Umsetzung

Da die Offenlegungspflichten sehr umfangreich sind, ist zunächst einmal sicherzustellen, dass die zugrunde liegenden Maßnahmen, die die Aufsicht vorgesehen hat (insb. das Merkblatt / die Leitlinien von BaFin und EBA zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken) und auf die sich die Offenlegung nach Säule 3 beziehen soll (insbesondere bezogen auf die qualitativen Angebepflichten), auch tatsächlich bis zum Zeitpunkt der Offenlegung umgesetzt wurden. Andernfalls müsste eine Bank an der Stelle eingestehen, dass sie teilweise noch keine (ausreichenden) Maßnahmen ergriffen hat. Dies wäre wohl gerade beim Thema Nachhaltigkeit eher kritisch zu sehen, da davon auszugehen ist, dass viele Interessengruppen gerade die erste Offenlegung mit großem Interesse lesen werden. Daher ist sicherzustellen, dass auch tatsächlich entsprechende Maßnahmen insbeondere im Kreditgeschäft, dem Risikomanagement oder auch dem Auslagerungsmanagement umgesetzt wurden, wo erforderlich und wo sinnvoll. Dann können hierzu auch verlässliche Informationen offengelegt werden.

Die eigentliche Herausforderung bei der Umsetzung der Offenlegung liegt ohne Zweifel in der Datenbeschaffung und den damit zusammenhängenden Prozessen und Kontrollen, gerade was die quantitativen Angaben angeht. Angaben zum CO2-Ausstoß bestimmter Finanzierungsvorhaben oder zur Energieeffizienzklasse von Immobilien liegen selten vollständig vor. Hier wird größerer Aufwand zur Datenbeschaffung anfallen. Dabei muss von Anfang an Wert darauf gelegt werden, dass eingeholte Daten verlässlich sind und auch in den Folgejahren zur Verfügung stehen werden. Einige Daten sind auch aus dem Meldewesen heranzuziehen, etwa was die Buchwerte, Aufteilung nach Branchen, Wertberichtigungen, Performing-Status, etc. angeht. In vielen Fällen werden jedoch schon in den Quellsystemen zunächst gänzlich neue Merkmalsausprägungen zur Kennzeichnung von Aspekten der Nachhaltigkeit geschaffen werden müssen.

Empfehlungen für die Umsetzung der Offenlegungsanforderungen

  1. Setzen Sie auf ihrer bestehenden CSR-Berichterstattung auf.
  2. Starten Sie frühzeitig mit einer strukturierten GAP-Analyse.
  3. Die GAP-Analyse muss insbesondere Ergebnisse liefern zu
    • Datenverfügbarkeit (Qualität, Granularität, Zeitaufwand)
    • Prozessen und Kontrollen zur Qualitätssicherung
    • Abhängigkeiten (z.B. zum Meldewesen, zu anderen Berichten)
    • Kritischen Pfaden
    • Kritischen Informationen
  4. Die GAP-Analyse ist die Basis für einen Umsetzungsplan.

Kommen Sie auf uns zu, wir unterstützen Sie gerne!

Quellen
Sustainable Banking, ESG-Risiken, Nachhaltigkeit

Sustainable Banking

Nachhaltigkeit ist aus der Branche Banking nicht mehr wegzudenken. Treiber sind zum einen die Initiativen von Gesetzgebern und Regulatoren. Aber auch Kunden stellen vermehrt nachhaltige, umweltfreundliche und klimaschonende Aspekte in den Mittelpunkt ihrer Finanzentscheidungen. Um den langfristigen ökonomischen Erfolg zu sichern sowie die regulatorischen Hürden zu meistern, müssen Banken frühzeitig ihre Geschäftstätigkeit auf Nachhaltigkeitsziele ausrichten und fit sein für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken. Wie sieht die optimale Vorbereitung auf eine nachhaltige Zukunft in der Branche Banking aus? Dieser Frage gehen wir in unserer Serie Sustainable Banking auf den Grund. Mehr Informationen zu diesem Zukunftsthema finden Sie auf unserer Webseite.

Alexander Nölle

Alexander Nölle

leitet bei msg for banking den Bereich Regulatory Compliance & Non-Financial Risk. Er berät Finanzunternehmen und FinTechs im Bereich Risikomanagement, Compliance, Revision und Lizenzanträgen. Er ist Referent bei Verbänden, Lehrbeauftragter an Hochschulen und Herausgeber des Newsletters Aufsichtsrecht.

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