27.03.2019
Geschäftsmodelle & Nachhaltigkeit
Der Supervisory Review and Evaluation Process – SREP
Bankenaufsicht, SREP, Geschäftsmodell -
wahrscheinlich jeder hat diese Begriffe in den letzten Jahren gehört, viele haben sich sogar damit beschäftigt.
Wir wollen den Supervisory Review and Evaluation Process in den folgenden Beiträgen speziell aus Sicht der Geschäftsmodellanalyse beleuchten einen ersten Überblick über den SREP und die aufsichtliche Prüfung geben.
Die Kerntätigkeit der Bankenaufsicht ist die Prüfung und Bewertung aller Risiken, denen ein Kreditinstitut ausgesetzt ist, oder aufgrund latenter, dem Geschäftsmodell inhärenter Risiken sein könnte.
Dieser aufsichtliche Prüfungs- und Evaluierungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process - SREP) basiert auf Artikel 97 ff. CRD IV und wird durch ergänzende Leitlinien der EBA zu gemeinsamen Verfahren und Methoden konkretisiert.
Der gesamte SREP umfasst die folgenden Schritte:
- Kategorisierung des Instituts
- Überwachung der Schlüsselindikatoren
- Analyse des Geschäftsmodells
- Bewertung der internen Governance und Kontrollen
- Bewertung der Kapitalrisiken
- Bewertung der Liquiditätsrisiken
- Bewertung der Angemessenheit der Eigenmittelausstattung
- Bewertung der Angemessenheit der Liquiditätsausstattung
- SREP-Gesamtbewertung
- Aufsichtsmaßnahmen (und ggf. Frühinterventionsmaßnahmen)
Ziel dieses Prozesses ist die objektive und einheitliche Beurteilung mittels eines Scorewerts im Rahmen der SREP-Gesamtbewertung, der für alle Institute nach den selben, festen Kriterien ermittelt wird,
sowie die Ableitung von aufsichtlichen Interventionsmaßnahmen, welche im Rahmen des SREP-Beschlusses festgesetzt werden.
Der Prozess-Ablauf soll anhand der folgenden Abbildung anschaulicht werden:
Quelle: SSM-LSI-SREP-Methodik - Ausgabe 2018, www.bankingsupervision.europa.eu
Die Basis der SREP-Beurteilung bilden die Prüfung und Bewertung der 4 Säulen:
- Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells,
- Angemessenheit von Governance und Risikomanagement,
- Kapitaladäquanz und
- Liquiditätsadäquanz.
Im Ergebnis zielt der Prüfungsprozess darauf ab, ob die wesentlichen, bestehenden und potenziellen Risiken, in ausreichendem Maße durch Eigenkapital abdeckt sind.
Durch die Anwendung des Proportionalitätsprinzips unterscheidet sich die Beurteilung und Bewertung jeder der 4 Säulen im Rahmen des SREP je nach Institutsgröße und –struktur.
Für alle im Ergebnis in der SREP-Gesamtbewertung ermittelten Risiken, denen nicht ausreichend Eigenkapital entgegengestellt werden kann, werden im Rahmen des SREP-Beschlusses Kapitalzuschläge ermittelt und darüberhinaus Vorgaben zu ggf. nötigen quantitativen Kapital- & Liquiditätsmaßnahmen, sonstigen Aufsichtsmaßnahmen, sowie der Mängelbeseitigung gemacht und bildet damit den Abschluss des SREP.
Das detaillierte Vorgehen im Rahmen der ersten Säule "Bewertung des GEschäftsmodells" wird im kommenden Beitrag vorgestellt.