23.06.2020 | Martin Makowski
Neue Anforderungen zum COVID-19 Meldewesen
Wir begleiten Sie bei der Umsetzung der neuen Anforderungen
Wie in unserem Blogbeitrag „Angepasster SREP 2020 aufgrund der COVID-19-Entwicklungen“ vom 05.06.2020 beschrieben, hat die Bundebank alle LSIs in Deutschland aufgefordert, die Auswirkungen von COVID-19 im Bereich Risikomanagement & Kapitalplanung zu messen und zum 15.08.2020 zu melden. Mit den am 2. Juni 2020 veröffentlichten Reportinganforderungen im Zusammenhang mit COVID-19 zieht auch die EBA nach.
Zum einen sollen Meldeanforderungen zu COVID-19 in das aufsichtsrechtliche FinRep/CoRep Datenmodell (DPM 2.10) integriert werden, d. h. neue Meldetabellen (11 Tabellen – F90.01 bis F93.02) sollen befüllt werden. Des Weiteren wird die aufsichtsrechtliche Offenlegung um COVID-19 spezifische Inhalte bzw. Tabellen (3 neue Tabellen) ergänzt werden.
Das fordert die Bankenaufsicht inhaltlich von Ihrem Kreditinstitut:
- Angaben zu gewährten Maßnahmen im Rahmen von EBA-konformen Moratorien (gesetzlich/nicht gesetzlich): Anzahl der betroffenen Verträge, Bruttobuchwert und Aufteilung nach Dauer der Moratorien
- Angaben zu den Stundungsmaßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19
- Informationen über die im Zusammenhang mit COVID-19 ausgegebenen Kredite mit staatlichen Garantien
- Aufteilung nach vertragsgemäß bedienten und notleidenden Risikopositionen im Zusammenhang mit COVID-19 Maßnahmen
- Branchenaufteilung (NACE-Codes) von durch COVID-19 Maßnahmen betroffenen Krediten
- Angaben zum Zins- und Provisionsertrag aus von COVID-19 Maßnahmen betroffenen Krediten (inkl. Angabe von entsprechenden Planwerten)
- Übersicht über bestehende staatliche Garantien
Dabei sind mögliche Vereinfachungen nach dem Proportionalitätsprinzip durch die nationalen Aufsichtsbehörden festzulegen.
Folgende zeitliche Vorgaben der Aufsicht müssen Sie berücksichtigen:
Die geforderten Angaben sollen im Rahmen von DPM 2.10 und grundsätzlich quartalsweise zu berichten sein. Als erster Meldestichtag ist der 30. Juni 2020 vorgesehen. Bei den bedeutenden Instituten und deren ausgewählten Tochtergesellschaften soll die Meldung monatlich erfolgen und mit der quartalsweisen FinRep-Meldung inhaltlich abgestimmt werden. Die Offenlegung soll halbjährlich zur Jahresmitte und zum Jahresende erfolgen.
Das COVID-19 Reporting soll zeitlich begrenzt auf einen Zeithorizont von 18 Monaten erfolgen.
Welche Herausforderungen erwachsen daraus für Ihr Haus?
Inhaltliche Aspekte:
- Fachliche Interpretation der neuen Anforderungen
- RWA-Angaben haben gemäß FinRep-Meldestruktur zu erfolgen. Somit ist eine lückenlose Abstimmung der Rechenwerke aus Accounting, Risikomanagement und Meldewesen gefordert
- Meldung von Planwerten für die Zins- und Provisionserträge sowie für die risikogewichteten Aktiva aus Geschäften im Rahmen von COVID-19 bedingten Maßnahmen
- Kapitalzuflüsse zu den notleidenden Engagements sind anzuzeigen
Organisatorische und prozessuale Aspekte:
- Aufwendige bereichsübergreifende Abstimmung innerhalb der Meldeeinheiten
- Hoher Koordinationsaufwand innerhalb von Konzernen (aufgrund von Teilkonzern/Einheiten-Zulieferungen)
- Hoher manueller Aufwand bei der Befüllung und somit Ressourcenbindung angesichts der Dringlichkeit gepaart mit der bislang meist fehlenden technischen Unterstützung
Technische Aspekte:
- Eine technische Kennzeichnung und systemseitige Identifikation der Förderkredite sowie deren Anbindung an das Meldewesen sind zu implementieren
- Adjustierung der Stundungskennzeichnung als COVID-19-Stundung und die entsprechende prozessuale Umsetzung
- Systemseitige Unterscheidung/Kennzeichnung des Aufschubs von Tilgung und Zinszahlungen gegenüber Aufschub von reinen Zinszahlungen
Wir unterstützen Sie mit unserem ganzheitlichen Vorgehen durch:
- Fachliche Interpretation der Meldeanforderungen und deren Abgleich mit der vorliegenden Ausgestaltung von Darlehensprodukten
- Ad hoc Befüllung der Templates bei gleichzeitiger Analyse der Datenquellen sowie Identifikation der bestehenden Datenlücken
- Aufzeigen von möglichen Umsetzungsoptionen für Ihr COVID-19-Reporting sowie deren Wirtschaftlichkeitsbetrachtung unter Berücksichtigung der voraussichtlichen zeitlichen Befristung der Meldung samt der Alternativen innerhalb der bestehenden Meldewesensoftware (bezüglich avisierter Umsetzung z.B. in BAIS oder Abacus)
- Umsetzung der ausgewählten optimalen Lösungsoption (ggf. ein optimaler Mix aus automatischen Prozessschritten ergänzt um punktuelle manuelle Tätigkeiten/Abstimmungen)
- Dokumentation des End-to-End-Reportingprozesses für COVID-19 und Einweisung der betroffenen Mitarbeiter und Stakeholder
Neben den zeitlichen und inhaltlichen Herausforderungen der einzelnen Auskunftsersuche wird es für die Banken und Sparkassen zwingend notwendig sein, die Querverbindungen und konsistente Angaben zwischen den zwei beschriebenen Bereichen zu erkennen und herzustellen.
Wir empfehlen Ihnen, vor Abgabe der einzelnen Meldungen, diesen bereichsübergreifenden Austausch anzustoßen und unterstützen Sie dabei umfassend.
Unsere Erfolgsfaktoren:
- Ganzheitliche Betrachtungsweise unserer gemischten Teams aus Experten mit langjähriger Erfahrung in der Beratung und Unterstützung von Banken und Sparkassen im Risikomanagement und Meldewesen
- Exzellente Branchenkenntnisse
- Belastbare Referenzen in der Umsetzung von Standard- und Individualsoftware