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Die neue BISTA / AUSTA – Was kommt auf die Banken zu?

Die BISTA / AUSTA ist veröffentlicht. Der EZB-Rat hatte Anfang 2021 die "Verordnung über die Bilanzpositionen der Kreditinstitute und des Sektors der monetären Finanzinstitute (EZB/2021/2)" verabschiedet. Diese Verordnung ist die Neufassung der "Verordnung über die Bilanz des Sektors der monetären Finanzinstitute (EZB/2013/33)" und wurde am 3.03.2021 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

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IFD/IFR

Ein Beitrag von Maja Reisswig, Senior Consultant, Digital Transformation

Die neue BISTA / AUSTA ist veröffentlicht.

Der EZB-Rat hatte Anfang 2021 die Verordnung über die Bilanzpositionen der Kreditinstitute und des Sektors der monetären Finanzinstitute (EZB/2021/2)1 verabschiedet. Diese Verordnung ist die Neufassung der „Verordnung über die Bilanz des Sektors der monetären Finanzinstitute (EZB/2013/33)“ und wurde am 3.03.2021 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Die Neufassung macht eine Anpassung der Meldeanforderungen zu den bankstatistischen Erhebungen der Bundesbank erforderlich. Die Endversionen der überarbeiteten Meldeschemata zur Bilanzstatistik der Banken (MFIs) (BISTA) und zum Auslandsstatus der Banken (MFIs) (AUSTA), die erstmals für den Referenzmonat Januar 2022 einzureichen sein werden, wurden am 04.11.2021 veröffentlicht.

Wesentliche Inhalte der neuen Anforderungen sind ein separater Ausweis von Teilsektoren (z. B. Nicht-MFI-Kreditinstitute, Geldmarktfonds), zusätzliche Untergliederung nach Euro, Repo und Laufzeitbändern und die gesonderte Erhebung der Positionen aus fiktivem Cash-Pooling. Darüber hinaus werden die Hauptvordrucke zum Themenbereich „Kapital und Rücklagen“ angepasst und die Bewertungskorrekturen für Verbriefungen mitberücksichtigt. Diese zahlreichen Ergänzungen führen dazu, dass insgesamt zehn neue Vordrucke und 35 geänderte Vordrucke für die BISTA relevant werden.

Neue Zahlungsverkehrsstatistik

Mit der EU-Verordnung 218/2020 tritt ab dem 01.01.2022 die neue Zahlungsverkehrsstatistik in Kraft. Die Meldung erfolgt zukünftig im viertel- und halbjährlichen Turnus an die Bundesbank. Die erste Quartalsmeldung 2022 erfolgt nach dem neuen Meldeschema im April 2022. Für die Quartalsmeldung wird ein Meldebogen relevant sein, für die halbjährliche Anzeige müssen insgesamt8 Meldebögen eingereicht werden. Die Vordruckstruktur ändert sich bezüglich der geografischen Untergliederung in Form einer Matrix und mündet in einem Mix aus Einzelpositionen und Listen. Eine Bestätigungsmeldung und Fehlanzeige sind ebenfalls relevant. Die Rückmeldung beinhaltet nach jetzigem Wissenstand fachliche und technische Validierungen, sowie fehlende und erwartete Meldeteile

Die geänderten Berichtsanforderungen der ESZB sollen zur Verbesserung der monetären Analyse und der Analyse der Entwicklung der Kreditaggregate beitragen.

Erweiterungen bei AnaCredit

Zum neuen BAIS-Release 1.33.01 wurde das neue Meldeschema 2.3 für die AnaCredit-Meldung umgesetzt. Der erste Meldestichtag ist hier der 31.01.2022. Die Korrekturmeldungen sind ebenfalls betroffen. Zusätzlich wird das neue Validierungshandbuch 13.1. umgesetzt. Darüber hinaus wurden Anpassungen in Bezug auf die Risikotragfähigkeit 2.1 vorgenommen.

Im Zusammenhang mit den oben erwähnten Änderungen bieten wir von msg GillardonBSM Ihnen Unterstützung an im Rahmen von:

  • Gezielten Projektreviews: Aufdeckung von konzeptionellen oder datentechnischen Lücken, Aufzeigen von konkreten Handlungsmaßnahmen im Rahmen des gesamten Meldeprozesses und der IT-Architektur sowie konzeptioneller Anforderungsanalyse
  • Unterstützungsleistungen mit Fokus auf die technische Umsetzung sowie Integration Ihrer Meldewesenprozesse und -Systeme
  • fachlicher und technischer Abhilfe bei Test- und Go-Live-Aktivitäten
  • auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen fachlichen und technischen Schulungen
Quelle

Warum msg GillardonBSM?

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  • Wir arbeiten sehr eng mit den Kollegen aus der Entwicklung von BAIS zusammen
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Martin Makowski

Martin Makowski

ist bei msg for banking Experte für das handels- und aufsichtsrechtliche Berichtswesen.

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