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27.05.2019

Ausschuss für Finanzstabilität empfiehlt Aktivierung des antizyklischen Kapitalpuffers

In seiner Sitzung am 27. Mai 2019 in Berlin hat der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) eine Empfehlung an die BaFin beschlossen. Es wird empfohlen, den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer (CCyB) ab dem dritten Quartal 2019 zu aktivieren und auf 0,25 Prozent anzuheben.

AFS empfiehlt Aktivierung des antizyklischen Kapitalpuffers

In seiner Sitzung am 27. Mai 2019 in Berlin hat der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) eine Empfehlung an die BaFin beschlossen. Es wird empfohlen, den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer (CCyB) ab dem dritten Quartal 2019 zu aktivieren und auf 0,25 Prozent anzuheben.

Der antizyklische Kapitalpuffer gilt für Banken und stärkt präventiv die Widerstandskraft des Finanzsystems gegenüber zyklischen Systemrisiken. Die neuen Vorgaben sind ab dem Zeitpunkt ihrer Aktivierung innerhalb von zwölf Monaten zu erfüllen. Mit der Maßnahme wird die nachhaltige Kreditvergabe an die Realwirtschaft insbesondere in Stressphasen unterstützt.

Zur erstmaligen Erhöhung des antizyklischen Kapitalpuffers hat der Ausschuss FAQs und eine Pressenotiz veröffentlicht.

Der AFS hat in seiner Sitzung außerdem den sechsten Jahresbericht über seine Tätigkeit an den Deutschen Bundestag verabschiedet. Der Bericht gibt einen umfassenden Überblick über die Themen, mit denen sich der Ausschuss unter dem Aspekt der Finanzstabilität im Berichtszeitraum zwischen April 2018 und März 2019 befasst hat.

Der Ausschuss für Finanzstabilität ist das zentrale Gremium der makroprudenziellen Überwachung des Finanzsystems in Deutschland. Er stärkt die Zusammenarbeit der für die Finanzstabilität zuständigen Institutionen. Im Ausschuss sind das Bundesministerium der Finanzen, die Deutsche Bundesbank und die BaFin vertreten. Der Ausschuss trat erstmals am 18. März 2013 zusammen.

Quelle und weiterführende Informationen: BaFin

https://www.bafin.de/dok/12515380

 

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